Reisepass, beantragen
Kurzinformationen
Deutsche Staatsangehörige, die über eine Grenze der Bundesrepublik aus- oder einreisen sind verpflichtet, einen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mitzuführen. Jeder Zielstaat bestimmt, welche Reisedokumente durch ihn anerkannt werden. Der Bürger ist verpflichtet, sich darüber bei den Reiseunternehmen oder diplomatischen Vertretungen ausreichend zu informieren.
Beschreibung
Reisepass
vorläufiger Reisepass
Express-Reisepass
In der Regel darf jeder nur einen Reisepass bzw. vorläufigen Reisepass besitzen. In begründeten Ausnahmefällen kann man zwei Pässe besitzen, wovon der zweite jedoch nur 5 Jahre gültig ist. Der Pass bleibt Eigentum der BRD. Ein Pass kann in begründeten Fällen versagt werden.
Die Eintragung eines Kindes in den Reisepass der Eltern ist seit dem 01.November 2007 nicht mehr zulässig.
Die Verlängerung eines Reisepasses ist nicht möglich! Es kann nur ein neues Dokument ausgestellt werden.
Voraussetzungen
Bei der Antragstellung dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen.
Der Passinhaber ist verpflichtet, den Verlust und das Wiederauffinden eines in Verlust geratenen Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses der Passbehörde, in deren Zuständigkeit er meldebehördlich registriert ist, unverzüglich anzuzeigen.
Wenn der neue Pass gegen Unterschrift abgeholt wird, ist ein im Besitz befindlicher alter Pass abzugeben. Sie können Ihren alten Pass unter Umständen auch behalten, dazu ist er aber vorzulegen und ungültig zu machen.
Ein vorläufiger Reisepass kann nur im Ausnahmefall ausgestellt werden, wenn die Zeit für die Ausstellung eines Express-Passes nicht mehr ausreicht. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen.
Besonderheiten
Mit einem Reisepass oder einem vorläufigen Reisepass kann man sich legitimieren, ggf. unter Beibringung einer aktuellen Aufenthaltsbescheinigung.
Wird ein Reisepass bis zum vollendeten 24. Lebensjahr beantragt, ist er für sechs Jahre gültig.
Bei der Antragstellung nach dem 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeit zehn Jahre.
Ein vorläufiger Reisepass gilt ein Jahr.
Für die Beantragung eines Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses für Kinder und Jugendliche vor dem vollendetem 18. Lebensjahr erfolgt diese in Anwesenheit eines oder beider Elternteile bzw. Sorgeberechtigter sowie des Kindes, für das der Pass ausgestellt werden soll. Gegebenenfalls muss die schriftliche Zustimmung des nicht anwesenden Elternteils bzw. Sorgebrechtigten vorgelegt werden.
Seit 01.November 2007 wird das neue Antragsverfahren des ePasses der zweiten Generation, mit der Abnahme von Fingerabdrücken, eingeführt. Die Rechtsgrundlage ist die Änderung des Passgesetzes vom 20.Juli 2007 (BGBl. Teil I Nr. 35 S.1566). Dazu werden bei jedem Reisepass-Antrag ab jetzt zusätzlich zwei Fingerabdrücke des Antragstellers gescannt, auf hinreichende Qualität geprüft und an die Bundesdruckerei übermittelt. Auf dem elektronischen Speichermedium (Chip) des Reisepasses werden u.a. das Lichtbild, die Fingerabdrücke und die Bezeichnung der erfassten Finger gespeichert. Die Fingerabdrücke werden in Form des flachen Abdrucks, in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers des Passbewerbers, auf dem Chip gespeichert.
Reisepässe für Kinder werden bis zum sechsten Lebensjahr ohne Fingerabdrücke ausgestellt.
Für Vielreisende gibt es seit dem 01. Juni 2003 einen Reisepass, der 48 Seiten umfasst. Darin ist mehr Platz für amtliche Vermerke enthalten. Wenn ein solcher Reisepass beantragt wird, wird jedoch eine um 22 Euro höhere Gebühr fällig.
Rechtsgrundlagen
Beachten Sie bitte die Änderungen seit dem 01. November 2007!
Notwendige Unterlagen
ein biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) lt. Fotomustertafel der Bundesdruckerei (www.bundesdruckerei.de)
das biometrische Lichtbild darf nicht älter als zwei Jahre sein
ein für ein Personaldokument (RP und PA) bereits verarbeitetes biometrisches Lichtbild darf nicht erneut in einem gleichwertigen Dokument verwendet werden
Personalausweis, bisheriger Pass oder Kinderausweis/-pass
eventuell die Geburtsurkunde
Der Antrag muss persönlich unterschrieben werden.
Vor Ort besteht nicht die Möglichkeit, biometrische Lichtbilder anfertigen zu lassen
Fristen
Bearbeitungszeit der Bundesdruckerei
ca. 3-4 Wochen
Expresspass innerhalb von 3 – 4 Werktagen
Gebühren
Gebühren
Die Verwaltungskosten für einen Reisepass betragen:
bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres - 37,50 €
ab der Vollendung des 24. Lebensjahres - 70,00 €
Reisepass mit 48 Seiten bis zum 24. Lebensjahr - 59,50 €
Reisepass mit 48 Seiten ab dem 24. Lebensjahr - 82,00 €
Expresspass bis zum 24. Lebensjahr - 69,50 €
Expresspass ab dem 24. Lebensjahr - 92,00 €
Die Verwaltungsgebühr ist bei Antragstellung zu entrichten.
EC-Kartenzahlung ist möglich
Weiterführendes
Reisepass abholen
Wann können Sie Ihren Reisepass abholen?
Nach einer Bearbeitungszeit von ca. 3 – 4 Wochen ist der Reisepass im Bürgeramt zur Abholung bereit
Eine telefonische Abfrage ist möglich unter 033439-835-451 oder 033439-835-452
Zur Abholung Ihres neuen Reisepasses erscheinen Sie bitte persönlich und bringen mit:
Ihren aktuellen Reisepass bzw. Personalausweis
Minderjährige können Ihren Reisepass allein abholen, wenn im Bürgeramt bei der Antragstellung alle notwendigen Zustimmungen der gesetzlichen Vertreter vorgelegt wurden. Ist bereits ein Kinderreisepass ausgestellt worden, ist dieser bitte mitzubringen.
Sollten Sie zur Abholung nicht persönlich erscheinen können, ist es möglich, eine dritte Person zu bevollmächtigen. Die Vollmacht kann formlos verfasst sein mit folgenden Angaben:
Welche Person wird bevollmächtigt?
Bestätigung dieser Erklärungen mit Unterschrift und Datum
Außer der Vollmacht ist auch der bisherige Reisepass bzw. vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass, sofern vorhanden, mitzugeben.
Ansprechpartner
Frau Stadie
(033439) 835 451 oder 835 452
Frau Mertins
(033439) 835 451 oder 835 452
Frau Wolter
(033439) 835 451 oder 835 452