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  • Sachbearbeitung Einwohnermeldeamt und Bürgerservice (m/w/d)
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Eheschließung


Kurzinformationen

Für die Eheschließung ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Stadt mindestens einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Das kann der Haupt- oder auch der Nebenwohnsitz sein. Falls Sie in einer anderen Gemeinde heiraten möchten, benötigt das Standesamt eine Ermächtigung von dem Standesamt, in dessen Stadt einer der Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Dazu melden Sie dort Ihre Ehe an und teilen dem Standesbeamten mit, dass Sie in xyz getraut werden möchten. Der Standesbeamte wird Ihre Anmeldung zur Eheschließung prüfen und dem Standesamt in xyz eine Ermächtigung erteilen. Die Anmeldung zur Eheschließung hat 6 Monate Gültigkeit.

 

Wir möchten aus gegebenem Anlass darüber informieren, das nur das Streuen von natürlichen Blüten und Blütenblättern gestattet ist. 


Beschreibung

Namensführung in der Ehe

  • Die Ehegatten führen einen gemeinsam Familiennamen (Ehenamen). Zum Ehenamen kann der Geburtsname des Mannes oder der Frau bestimmt werden.

  • Seit 2004 ist es ebenfalls möglich, einen Namen, der nicht der Geburtsname eines Verlobten ist (z.B. Ehename der Vorehe) zum neuen Ehenamen zu bestimmen.

  • Treffen die Ehegatten keine Bestimmung, so behält jeder Ehegatte den von ihm zur Zeit der Eheschließung geführten Namen. Jedoch kann eine Erklärung zum Ehenamen nach der Eheschließung nachgeholt werden.

Der Ehegatte, dessen Geburtsname nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen voranstellen oder anfügen. Das ist auch jederzeit nach der Eheschließung noch möglich und an keine Frist gebunden. Anmeldung der Eheschließung hier wird in einem persönlichen Gespräch der Termin für Ihre Eheschließung festgelegt. Der Termin kann auch telefonisch mit unseren Standesbeamtinnen vereinbart werden. Wir sind bemüht Ihre Terminwünsche weitestgehend zu berücksichtigen. Grundsätzlich ist die Durchführung von Eheschließungen montags bis freitags, nach Wunsch aber auch an Sonnabenden möglich.


Rechtsgrundlagen

  • § 39 Personenstandsgesetz (PStG)

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

  • Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Meldebescheinigung (eine Meldebescheinigung bekommen Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes)

  • aktuelle Abschrift aus dem Geburtenbuch 

In den folgenden Fällen sollten Sie sich persönlich beim Standesamt melden:

  • eine/r der Verlobten ist geschieden oder verwitwet

  • eine/r der Verlobten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit

  • eine/r der Verlobten hat ein minderjähriges Kind

  • die Verlobten haben gemeinsame Kinder

  • eine/r der Verlobten ist adoptiert

  • eine/r der Verlobten ist im Ausland geschieden

 

 

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Aufenthaltsbescheinigung (eine Aufenthaltsbescheinigung  bekommen Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes)

  • aktuelle Abschrift aus dem Geburtenbuch 

In den folgenden Fällen sollten Sie sich persönlich beim Standesamt melden:

  • eine/r der Verlobten ist geschieden oder verwitwet

  • eine/r der Verlobten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit

  • eine/r der Verlobten hat ein minderjähriges Kind

  • die Verlobten haben gemeinsame Kinder

  • eine/r der Verlobten ist adoptiert

  • eine/r der Verlobten ist im Ausland geschieden


Gebühren

Die aktuellen Gebühren entnehmen Sie bitte der Gebührenverordnung des Land Brandenburg

 

Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern

 


Ansprechpartner

Frau Heese
Telefon (033439) 835 421
E-Mail

Frau Mertins
Telefon (033439) 835 422
E-Mail

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