Gewerbe, abmelden


Kurzinformationen

Gewerbemeldung online


Beschreibung

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle aufgibt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde anzeigen. 

 

Hinweise:

 

Bitte informieren Sie sich, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist.

 

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 14 Abs. 1 bis 3 GewO eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet.


Rechtsgrundlagen

§ 14 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 Gewerbeordnung (GewO)

 

Gebühren gemäß Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in Verbindung mit der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAEGebO)


Notwendige Unterlagen


Fristen

Die Behörde bescheinigt innerhalb von 3 Tagen den Empfang mangelfreier Anzeigen.

 

Die tatsächliche Bearbeitungszeit kann sich verzögern, wenn die Gewerbeabmeldung unvollständig ist.


Gebühren

10,00 €


Ansprechpartner

Frau Holzer
Telefon (033439) 835 422


Formulare

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