Personalausweis, beantragen


Kurzinformationen

Deutsche (im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes), die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis und/oder einen Paß zu besitzen. In Deutschland besteht nicht die Pflicht, diesen auch mit sich zu führen.


Beschreibung

Ist für einen Personalausweispflichtigen ein Betreuer bestellt, hat dieser den Antrag für den Betreuten in dessen Anwesenheit zu stellen, wenn die Antragstellung zu dem Aufgabenkreis des Betreuers gehört. Beantragt ein ausweispflichtiger Jugendlicher (ab vollendetem 16. Lebensjahr) keinen Personalausweis, müssen der/die Sorgeberechtigte/n den Antrag stellen. Jede Person darf nur einen Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis besitzen. Der alte Personalausweis oder der vorläufige Personalausweis ist beim Empfang eines neuen abzugeben. Der Verlust oder auch das Wiederauffinden ist unverzüglich der Meldebehörde anzuzeigen.

Ordnungswidrig handelt,

Voraussetzungen für die Beantragung:

 

Für Minderjährige unter 16 Jahren ist der Antrag vom gesetzlichen Vertreter zu stellen in Anwesenheit des Minderjährigen. Das sind in der Regel beide Elternteile, wenn sie miteinander verheiratet sind. Es reicht hierbei, wenn ein Elternteil bei der Beantragung anwesend ist und vom zweiten Elternteil ein schriftliches Einverständnis vorlegt.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen


Fristen

Gültigkeit des Personalausweises:

 

Ergänzende Informationen der Gemeindeverwaltung

 

Die Bearbeitungszeit der Bundesdruckerei beträgt ca. 2-3 Wochen.

 

 

Personalausweis abholen

 

 

Wann können Sie Ihren Personalausweis abholen?

 

 

 

Zur Abholung Ihres neuen Personalausweises erscheinen Sie bitte persönlich und bringen mit:

 

 

Sollten Sie zur Abholung nicht persönlich erscheinen können, ist es nur unter bestimmten Vorraussetzungen möglich, eine dritte Person zu bevollmächtigen. Folgende Erklärungen müssen vorliegen bzw. auf der Vollmacht vermerkt sein:

 

 

Außer der Vollmacht ist auch der bisherige Personalausweis mitzugeben. Der PIN-Brief muss nicht vorgelegt werden.


Gebühren

 

 

Die Verwaltungsgebühr ist bei Antragstellung zu entrichten.

Eine EC-Kartenzahlung ist möglich


Ansprechpartner

Frau Stadie
Telefon (033439) 835 451 oder 835 452

Frau Mertins
Telefon (033439) 835 451 oder 835 452

Frau Farchmin
Telefon (033439) 835 451 oder 835 452

Frau Wolter
Telefon (033439) 835 451 oder 835 452


Formulare

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