Personalausweis, vorläufiger


Kurzinformationen

Macht ein Ausweisbewerber glaubhaft, dass er sofort einen Personalausweis benötigt, so ist ihm auf Antrag ein vorläufiger Personalausweis auszustellen. Der Personalausweis muss auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsbehörde) vorgezeigt und zur Prüfung ausgehändigt werden.

Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Personalausweises beträgt höchstens drei Monate ab Ausstellungsdatum. Gleichzeitig ist ein endgültiger Personalausweis zu beantragen.

 

Der vorläufige Personalausweis ist in erster Linie ein Ersatzpapier (kein Reisedokument) zur vorübergehenden Erfüllung der Ausweispflicht .

 

Eine Beantragung eines vorläufigen Personalausweises ist möglich, wenn Sie


Beschreibung

Der vorläufige Personalausweis wird nur auf Antrag ausgestellt. Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Das Dokument wird sofort vor Ort erstellt und an den Antragsteller ausgehändigt.

 

Ordnungswidrig handelt,


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen


Fristen

Gültigkeit


Gebühren

Die Gebühren sind am Tag der Beantragung zu bezahlen. EC-Kartenzahlung ist möglich


Ansprechpartner

Frau Stadie
Telefon (033439) 835 452
Telefon (033439) 835 0

Frau Farchmin
Telefon (033439) 835 453
Telefon (033439) 835 0

Herr Röhr
Telefon (033439) 835 454
Telefon (033439) 835 0