Personalausweis, vorläufiger
Kurzinformationen
Macht ein Ausweisbewerber glaubhaft, dass er sofort einen Personalausweis benötigt, so ist ihm auf Antrag ein vorläufiger Personalausweis auszustellen. Der Personalausweis muss auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsbehörde) vorgezeigt und zur Prüfung ausgehändigt werden.
Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Personalausweises beträgt höchstens drei Monate ab Ausstellungsdatum. Gleichzeitig ist ein endgültiger Personalausweis zu beantragen.
Der vorläufige Personalausweis ist in erster Linie ein Ersatzpapier (kein Reisedokument) zur vorübergehenden Erfüllung der Ausweispflicht .
Eine Beantragung eines vorläufigen Personalausweises ist möglich, wenn Sie
Ihren alten Personalausweis verloren haben und keinen Reisepass besitzen
die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises bereits abgelaufen ist und Sie vor Ausstellung Ihres neuen Personalausweises Termine wahrnehmen müssen, die ein gültiges Dokument erfordern
Beschreibung
Der vorläufige Personalausweis wird nur auf Antrag ausgestellt. Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Das Dokument wird sofort vor Ort erstellt und an den Antragsteller ausgehändigt.
Ordnungswidrig handelt,
wer sich mit keinem gültigen Personalausweis, vorläufigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann und
wer es in diesem Fall für sich oder als Betreuer oder Sorgeberechtigter unterlässt, einen entsprechenden Antrag zu stellen
wer mehr als einen Personalausweis besitzt
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
ein digitales, biometrisches Passbild kann direkt im Einwohnermeldeamt bei der Beantragung gefertigt oder mittels eines QR-Codes von einem zertifizierten Fotografen übernommen werden (Passbilder in Papierform werden nicht mehr akzeptiert)
ein gültiges Dokument - Personalausweis/ vorl. Personalausweis oder Reisepass/ vorl. Reisepass/ Kinderreisepass
bei der Erstbeantragung - Geburtsurkunde
bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit die Einbürgerungsurkunde
die Antragstellung muss persönlich erfolgen, bei Minderjährigen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr in Begleitung eines sorgeberechtigten Elternteils
Fristen
Gültigkeit
vorläufiger Personalausweis - 3 Monate
Gebühren
Vorläufiger Personalausweis - 10,00 Euro
Digitale Passbildaufnahme vor Ort - 6,00 Euro
Die Gebühren sind am Tag der Beantragung zu bezahlen. EC-Kartenzahlung ist möglich
Ansprechpartner
Frau Stadie
(033439) 835 452
(033439) 835 0
Frau Farchmin
(033439) 835 453
(033439) 835 0
Herr Röhr
(033439) 835 454
(033439) 835 0