Personalausweis, Verlust


Kurzinformationen

Der Inhaber eines Personalausweises oder eines vorläufigen Personalausweises ist verpflichtet,

 

Ergänzende Informationen der Gemeideverwaltung

 

Verlust des Personalausweises

 

 

Als Inhaber eines Personalausweises oder eines vorläufigen Personalausweises sind Sie verpflichtet, der Ausweisbehörde unverzüglich den Verlust oder den Diebstahl des Personalausweises anzuzeigen.

Dies ist auch dann notwendig, wenn bereits eine Diebstahlanzeige bei der Polizei erfolgt ist.

 

 

Erforderliche Unterlagen:

 

Soweit in unserer Behörde noch keine Dokumente für Sie ausgestellt wurden, ist ein Identitätsnachweis in Form des Reisepasses oder Führerschein notwendig.

 

 

Hinweis:

Wenn Sie im Besitz eines neuen Personalausweises mit eingeschalteter Online-Funktion sind und diesen verloren haben, so ist eine sofortige Sperrung der Online Funktion empfehlenswert. Diese können Sie unabhängig von der Verlustanzeige selbst veranlassen. Bitte informieren Sie sich dazu in den in Ihren Unterlagen vorhandenem PIN Brief.

 

 


Rechtsgrundlagen


Gebühren

 

Die Verlustanzeige ist gebührenfrei.


Ansprechpartner

Frau Stadie
Telefon (033439) 835 451 oder 835 452

Frau Mertins
Telefon (033439) 835 451 oder 835 452

Frau Wolter
Telefon (033439) 835 451 oder 835 452