Reisepass, beantragen


Kurzinformationen

Deutsche Staatsangehörige, die über eine Grenze der Bundesrepublik aus- oder einreisen sind verpflichtet, einen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mitzuführen. Jeder Zielstaat bestimmt, welche Reisedokumente durch ihn anerkannt werden. Der Bürger ist verpflichtet, sich darüber bei den Reiseunternehmen oder diplomatischen Vertretungen ausreichend zu informieren.


Beschreibung

In der Regel darf jeder nur einen Reisepass bzw. vorläufigen Reisepass besitzen. In begründeten Ausnahmefällen kann man zwei Pässe besitzen, wovon der zweite jedoch nur 5 Jahre gültig ist. Der Pass bleibt Eigentum der BRD. Ein Pass kann in begründeten Fällen versagt werden.

Die Eintragung eines Kindes in den Reisepass der Eltern ist seit dem 01.November 2007 nicht mehr zulässig.

Die Verlängerung eines Reisepasses ist nicht möglich! Es kann nur ein neues Dokument ausgestellt werden.

Voraussetzungen
Besonderheiten

Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen


Fristen

 Bearbeitungszeit der Bundesdruckerei

 


Gebühren

Gebühren

 

Die Verwaltungskosten für einen Reisepass betragen:

 

 

Die Verwaltungsgebühr ist bei Antragstellung zu entrichten.

 

EC-Kartenzahlung ist möglich


Weiterführendes

 

Reisepass abholen

 

Wann können Sie Ihren Reisepass abholen?

 

 

 

Zur Abholung Ihres neuen Reisepasses erscheinen Sie bitte persönlich und bringen mit:

 

 

Sollten Sie zur Abholung nicht persönlich erscheinen können, ist es möglich, eine dritte Person zu bevollmächtigen. Die Vollmacht kann formlos verfasst sein mit folgenden Angaben:

 

 

Außer der Vollmacht ist auch der bisherige Reisepass bzw. vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass, sofern vorhanden, mitzugeben.


Ansprechpartner

Frau Stadie
Telefon (033439) 835 451 oder 835 452

Frau Mertins
Telefon (033439) 835 451 oder 835 452

Frau Wolter
Telefon (033439) 835 451 oder 835 452