Reisepass, vorläufiger


Kurzinformationen

Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ist nur in glaubhaft gemachten Notfällen möglich, wenn er innerhalb von 72 Stunden benötigt wird. Die Mitarbeiterinnen können sich dafür geeignete Unterlagen vorlegen lassen, z. B. Flugtickets, Hotelbuchungen, Einladungen etc.


Beschreibung

Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses wird im automatisierten Verfahren durch eine Mitarbeiterin im Einwohnermeldeamt erstellt und Ihnen zur Kontrolle und eigenhändigen Unterschrift vorgelegt. Der Antragsteller muss zur Überprüfung seiner Identität und zur Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich erscheinen.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

 

 

Für Minderjährige ist der Antrag vom gesetzlichen Vertreter zu stellen in Anwesenheit des Minderjährigen. Das sind in der Regel beide Elternteile, wenn sie miteinander verheiratet sind. Es reicht hierbei, wenn ein Elternteil bei der Beantragung anwesend ist und vom zweiten Elternteil ein schriftliches Einverständnis vorlegt.


Fristen

 

Der vorläufige Reisepass ist sofort ausstellbar.


Gebühren

Vorläufiger Reisepass 26,00 EUR

Die Gebühr ist zu verdoppeln

Die Gebühr ist um 13 Euro anzuheben, wenn die Amtshandlung bei einer konsularischen oder diplomatischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland vorgenommen wird.

 

Die Verwaltungsgebühr ist bei Antragstellung zu entrichten.

 

EC-Kartenzahlung ist möglich


Ansprechpartner

Frau Stadie
Telefon (033439) 835 451 oder 835 452

Frau Mertins
Telefon (033439) 835 451 oder 835 452

Frau Wolter
Telefon (033439) 835 451 oder 835 452

Frau Farchmin
Telefon (033439) 835 451 oder 835 452