Reisepass, vorläufiger


Kurzinformationen

Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ist nur in glaubhaft gemachten Notfällen möglich, wenn er innerhalb von 72 Stunden benötigt wird. Die Mitarbeiterinnen können sich dafür geeignete Unterlagen vorlegen lassen, z. B. Flugtickets, Hotelbuchungen, Einladungen etc.


Beschreibung

Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses wird im automatisierten Verfahren durch eine sachearbeitende Person des Einwohnermeldeamt erstellt und Ihnen zur Kontrolle und eigenhändigen Unterschrift vorgelegt. Der Antragsteller muss zur Überprüfung seiner Identität und zur Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich erscheinen.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen


Fristen

Gültigkeit

Der vorläufige Reisepass ist sofort ausstellbar.


Gebühren

Die Gebühr ist zu verdoppeln

 

Die Gebühren sind am Tag der Beantragung zu bezahlen. EC-Kartenzahlung ist möglich.


Ansprechpartner

Frau Stadie
Telefon (033439) 835 452
Telefon (033439) 835 0

Frau Farchmin
Telefon (033439) 835 453
Telefon (033439) 835 0

Herr Röhr
Telefon (033439) 835 454
Telefon (033439) 835 0