Reisepass, Verlust


Kurzinformationen

Verlust des Reisepasses

 

 

Als Inhaber eines Reisepasses oder eines vorläufigen Reisepasses oder auch eines Kinderreisepasses sind Sie verpflichtet, der Ausweisbehörde unverzüglich den Verlust oder den Diebstahl des Passes anzuzeigen.

Dies ist auch dann notwendig, wenn bereits eine Diebstahlanzeige bei der Polizei erfolgt ist.

 

 

Erforderliche Unterlagen:

 

Soweit in unserer Behörde noch keine Dokumente für Sie ausgestellt wurden, ist ein Identitätsnachweis in Form des Personalausweises oder Führerschein notwendig.

 

 

 


Rechtsgrundlagen


Gebühren

 

Die Verlustanzeige ist gebührenfrei.


Ansprechpartner

Frau Stadie
Telefon (033439) 835 451 oder 835 452

Frau Mertins
Telefon (033439) 835 451 oder 835 452

Frau Wolter
Telefon (033439) 835 451 oder 835 452

Frau Farchmin
Telefon (033439) 835 451 oder 835 452