Kinderreisepass
Kurzinformationen
Seit dem 1. November 2007 können Kinder nicht mehr in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden. Es ist jedoch möglich, für Kinder einen Kinderreisepass, Personalausweis (z. B. für Reisen innerhalb der EU) oder einen Reisepass zu beantragen.
Kinderreisepässe werden für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt. Kinderreisepass, Personalausweis oder Reisepass werden mit einem Passbild des Inhabers versehen, selbst bei Neugeborenen. Das Bild muss biometriefähig sein. Ebenso sind Angaben zu Größe und Augenfarbe, unabhängig vom Alter des Kindes, bei der Beantragung zwingend erforderlich. Reisepässe für Kinder werden bis zum sechsten Lebensjahr ohne Fingerabdrücke ausgestellt. Bei jeglicher Beantragung muss das Kind anwesend sein.
Für die Beantragung eines Personalausweises für Kinder und Jugendliche vor dem vollendetem 16. Lebensjahr bzw. bei Reisepass oder vorläufigen Reisepass für Kinder und Jugendliche vor dem vollendetem 18. Lebensjahr erfolgt diese in Anwesenheit eines oder beider Elternteile bzw. Sorgeberechtigter sowie des Kindes, für das der Pass ausgestellt werden soll. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine schriftliche Erklärung des anderen Sorgeberechtigten vorzulegen. Steht die elterliche Sorge allein der Mutter zu, so hat sie eine schriftliche Auskunft des Jugendamtes vorzulegen, dass keine Sorgeerklärung nach § 1626 a Bürgerliches Gesetzbuch abgegeben wurde. Dies gilt nicht, wenn das Sorgerecht durch eine richterliche Entscheidung bestimmt wurde oder das andere Elternteil verstorben ist. In diesem Fall sind geeignete Unterlagen beizubringen.
Beschreibung
Verlust des Dokumentes:
Den Verlust seines Dokumentes muss der Bürger im Bürgerbüro bekannt geben. Wurde der Diebstahl eines Dokumentes bei der Polizei angezeigt, so ist die Polizeianzeige bei der Verlustmeldung vorzulegen.
Wiederauffinden eines Dokumentes:
Wurde das als Verlust gemeldete Dokument wiederaufgefunden, ist das Wiederauffinden im Bürgerbüro anzuzeigen.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
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alter Kinderausweis
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Personalausweise bzw. Reisepass der Eltern
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1 aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) in Frontalaufnahme lt. Fotomustertafel der Bundesdruckerei
- ein für ein Personaldokument (RP und PA) bereits verarbeitetes biometrisches Lichtbild darf nicht erneut in einem gleichwertigen Dokument verwendet werden
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Geburtsurkunde des Kindes oder Familienstammbuch
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schriftliche Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils oder Sorgeberechtigten zur Ausstellung des Kinderreisepasses
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Sorgerechtsbeschluss, Negativbescheinigung vom Jugendamt bei Alleinerziehenden oder rechtskräftiges Scheidungsurteil
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bei einer Verlängerung/Aktualisierung eines Kinderreisepasses muss das noch gültige Dokument vorgelegt werden
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Staatsangehörigkeitsausweis bzw. Einbürgerungsurkunde, wenn vorhanden
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vor Ort besteht nicht die Möglichkeit, ein biometrisches Lichtbild anfertigen zu lassen.
Fristen
Gültigkeit Kinderreisepass
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die Gültigkeitsdauer ein Jahr, längstens jedoch bis zum 12. Lebensjahr
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die Gültigkeitsdauer kann verlängert werden, solange der Kinderreisepass noch nicht abgelaufen ist
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kann innerhalb der Gültigkeit aktualisiert werden (mit einem neuen Lichtbild versehen)
Die Bearbeitungszeit beträgt maximal 1 Woche.
Gültigkeit Personalausweis und Reisepass:
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die Gültigkeitsdauer beträgt 6 Jahre
Die Bearbeitungszeit beträgt 3 Wochen.
Gebühren
Kinderreisepass:
Neubeantragung 13,00 €
Verlängerung 6,00 €
Aktualisierung 6,00 €
Personalausweis 22,80 €
Reisepass 37,50 €
Die Verwaltungsgebühr ist bei Antragstellung zu entrichten.
EC-Kartenzahlung ist möglich
Ansprechpartner
Frau Mertins (033439) 835 451 oder 835 452
Frau Stadie (033439) 835 451 oder 835 452
Frau Wolter (033439) 835 451 oder 835 452
Frau Farchmin (033439) 835 451 oder 835 452