Führungszeugnis, beantragen
Kurzinformationen
Ein Führungszeugnis kann von Personen beantragt werden, die meldebehördlich mit ihrer Hauptwohnung in der Gemeinde registriert sind. Die Person muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Vor dem 18. Lebensjahr muss der Antrag durch den gesetzlichen Vertreter gestellt werden.
Die Ausstellung des Führungszeugnisses erfolgt durch das Bundeszentralregister in Bonn und dauert in der Regel ca. 10 Werktage.
Die Beantragung erfolgt beim für Sie zuständigen Bürgeramt Ihres Hauptwohnsitzes. Eine Bevollmächtigung zur Antragstellung ist nicht möglich. Bei der Beantragung muss mitgeteilt werden, ob das Führungszeugnis für eine Behörde oder für andere Zwecke benötigt wird.
Beschreibung
Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesjustizamt.
Führungszeugnis jetzt online beantragen auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz im Online-Portal.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Einfaches Führungszeugnis
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Personalausweis oder Reisepass
Behördliches Führungszeugnis
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Personalausweis oder Reisepass
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Bei Antragstellung eines behördlichen Führungszeugnisses wird die Anschrift der anfordernden Stelle benötigt, falls vorhanden ein Geschäftszeichen und der Verwendungszweck
Erweitertes Führungszeugnis
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Personalausweis oder Reisepass
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Ein „erweitertes Führungszeugnis“ wird nach § 30 a Abs. 1 BZRG erteilt, wenn dies in gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen ist, oder wenn das Führungszeugnis für die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72 a des 8. Buchs Sozialgesetzbuch, eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit benötigt wird, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.
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schriftliche Aufforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG vorliegen
Gebühren
Die Gebühr beträgt 13 Euro.
Die Verwaltungsgebühr ist bei Antragstellung zu entrichten.
EC-Kartenzahlung ist möglich
Ansprechpartner
Frau Stadie (033439) 835 451 oder 835 452
Frau Mertins (033439) 835 451 oder 835 452
Frau Wolter (033439) 835 451 oder 835 452
Frau Farchmin (033439) 835 451 oder 835 452