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Nachrichten

Beantragung Briefwahlunterlagen!

26.09.2023

 

Bekanntmachung über die 3. Sitzung des Wahlausschusses

26.09.2023

 

Bürgermeisterwahl 2023

24.09.2023

 

Aktuelles Ortsblatt September 2023

21.09.2023

 
[ mehr ]
 
Veranstaltungen

Ausstellung "Bunte Erinnerungen"

27.09.2023 bis 21.11.2023

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Herbstfest in der Begegnungsstätte!

27.09.2023 - 14:00 Uhr

Waldstraße 26/27 in 15370 Fredersdorf-Vogelsdorf

 

Ausstellung "Bunte Erinnerungen"

28.09.2023 bis 21.11.2023

----------------------------------------

 
[ mehr ]
 
Brandenburg vernetzt
Stellenausschreibung einer/es Erzieherin/Erziehers (m/w/d)

Führungszeugnis, beantragen


Kurzinformationen

Ein Führungszeugnis kann von Personen beantragt werden, die meldebehördlich mit ihrer Hauptwohnung in der Gemeinde registriert sind. Die Person muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Vor dem 18. Lebensjahr muss der Antrag durch den gesetzlichen Vertreter gestellt werden.

 

Die Ausstellung des Führungszeugnisses erfolgt durch das Bundeszentralregister in Bonn und dauert in der Regel ca. 10 Werktage.

Die Beantragung erfolgt beim für Sie zuständigen Bürgeramt Ihres Hauptwohnsitzes. Eine Bevollmächtigung zur Antragstellung ist nicht möglich. Bei der Beantragung muss mitgeteilt werden, ob das Führungszeugnis für eine Behörde oder für andere Zwecke benötigt wird.


Beschreibung

Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesjustizamt.

Führungszeugnis jetzt online beantragen auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz im Online-Portal.


Rechtsgrundlagen

Bundeszentralregistergesetz


Notwendige Unterlagen

Einfaches Führungszeugnis

  • Personalausweis oder Reisepass

     

    Behördliches Führungszeugnis

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Bei Antragstellung eines behördlichen Führungszeugnisses wird die Anschrift der anfordernden Stelle benötigt, falls vorhanden ein Geschäftszeichen und der Verwendungszweck

     

    Erweitertes Führungszeugnis

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Ein „erweitertes Führungszeugnis“ wird nach § 30 a Abs. 1 BZRG erteilt, wenn dies in gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen ist, oder wenn das Führungszeugnis für die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72 a des 8. Buchs Sozialgesetzbuch, eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit benötigt wird, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.

  • schriftliche Aufforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG vorliegen


Gebühren

Die Gebühr beträgt 13 Euro.

 

Die Verwaltungsgebühr ist bei Antragstellung zu entrichten.

 

EC-Kartenzahlung ist möglich


Ansprechpartner


Frau Stadie
Telefon (033439) 835 451 oder 835 452
E-Mail

Frau Mertins
Telefon (033439) 835 451 oder 835 452
E-Mail

Frau Wolter
Telefon (033439) 835 451 oder 835 452
E-Mail

Frau Farchmin
Telefon (033439) 835 451 oder 835 452
E-Mail

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