Führungszeugnis, beantragen


Kurzinformationen

Ein Führungszeugnis kann von Personen beantragt werden, die meldebehördlich mit ihrer Hauptwohnung in der Gemeinde registriert sind. Die Person muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Vor dem 18. Lebensjahr muss der Antrag durch den gesetzlichen Vertreter gestellt werden.

 

Die Ausstellung des Führungszeugnisses erfolgt durch das Bundeszentralregister in Bonn und dauert in der Regel ca. 10 Werktage.

Die Beantragung erfolgt beim für Sie zuständigen Bürgeramt Ihres Hauptwohnsitzes. Eine Bevollmächtigung zur Antragstellung ist nicht möglich. Bei der Beantragung muss mitgeteilt werden, ob das Führungszeugnis für eine Behörde oder für andere Zwecke benötigt wird.


Beschreibung

Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesjustizamt.

Führungszeugnis jetzt online beantragen auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz im Online-Portal.


Rechtsgrundlagen

Bundeszentralregistergesetz


Notwendige Unterlagen

Einfaches Führungszeugnis


Gebühren

Die Gebühr beträgt 13 Euro.

 

Die Verwaltungsgebühr ist bei Antragstellung zu entrichten.

 

EC-Kartenzahlung ist möglich


Ansprechpartner

Frau Stadie
Telefon (033439) 835 451 oder 835 452

Frau Mertins
Telefon (033439) 835 451 oder 835 452

Frau Wolter
Telefon (033439) 835 451 oder 835 452

Frau Farchmin
Telefon (033439) 835 451 oder 835 452