Nebenwohnung, anmelden


Kurzinformationen

Der Nebenwohnsitz wird auch als Zweitwohnsitz bezeichnet und befindet sich dort, wo man sich im Normalfall vom Zeitraum her nicht so häufig aufhält. Besitzt man beispielsweise ein Wochenendgrundstück, auf dem man sich weniger als die Hälfte des Jahres aufhält, so ist dieses als Nebenwohnsitz anzumelden.

 

Begriff der Wohnung:

 

Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Als Wohnung gilt auch die Unterkunft an Bord eines Schiffes der Marine. Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn

sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.

 

Mehrere Wohnungen

 

(1) Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen seine

Hauptwohnung.

(2) Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners.

(3) Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung des Einwohners im Inland.

 


Beschreibung

Wenn der Meldeschein vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist, kann ein Vertreter mit der Anmeldung beauftragt werden (mit Ausweis und Reisepass der meldepflichtigen Person). Die beauftragte Person muss in der Lage sein, die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu erteilen.


Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz

 

Zweitwohnungssteuer


Notwendige Unterlagen

 

Sind die Eltern eines minderjährigen Einwohners gemeinsam sorgeberechtigt, bedarf es für eine Änderung des Lebensmittelpunkts des Kindes des Einvernehmens beider Eltern. Eine Erklärung ist bei der Anmeldung vorzulegen.(§ 22 Abs. 2 und 3 BMG


Fristen

2 Wochen


Gebühren

Die Anmeldung erfolgt gebührenfrei.


Ansprechpartner

Frau Mertins
Telefon (033439) 835 451 oder 835 452

Frau Stadie
Telefon (033439) 835 451 oder 835 452

Frau Wolter
Telefon (033439) 835 451 oder 835 452


Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).