Beglaubigung


Kurzinformationen

Die Beglaubigung oder Legalisation ist die Bestätigung, dass die Unterschrift oder das Handzeichen (vgl. § 126 BGB) unter einer schriftlich abgefassten Erklärung (Urkunde) echt ist. Es wird damit bestätigt, dass die Urkunde von der Person stammt, die sie unterzeichnet hat. Im internationalen Rechtsverkehr nennt man eine solche Beglaubigung auch Legalisation. Abschriften, Vervielfältigungen und Negative werden auf Antrag beglaubigt, wenn die Schriftstücke bei einer berechtigten Behörde oder sonstigen Stelle vorzulegen sind.


Beschreibung

Beglaubigt werden

Nicht beglaubigt werden

 

Ebenso dürfen keine Reisepässe/ Kinderreisepässe/Personalausweise/vorläufige Personalausweise oder vorläufige Reisepässe amtlich beglaubigt werden.


Notwendige Unterlagen


Fristen

Die Beglaubigung wird sofort vorgenommen. Die Bearbeitungszeit ist abhängig vom Umfang der zu beglaubigenden behördlichen Schriftstücke.


Gebühren

 

Beglaubigungen in folgenden Angelegenheiten sind gebührenfrei

 

Beglaubigungen von Zeugnisabschriften und Zeugniskopien  für Schulabgängerinnen und Schulabgänger allgemein bildender und berufsbildender Schulen, wenn die Beglaubigungen für Bewerbungszwecke (Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisse) benötigt werden,

Beglaubigungen zu Rentenzwecken und Nachweise für die GEZ


Ansprechpartner

Frau Heese
Telefon (033439) 835 421

Frau Mertins
Telefon (033439) 835 451 oder 835 452

Frau Stadie
Telefon (033439) 835 451 oder 835 452

Frau Farchmin
Telefon (033439) 835 451 oder 835 452

Frau Holzer
Telefon (033439) 835 422

Frau Wolter
Telefon (033439) 835 451 oder 835 452