Abbruchgenehmigung


Kurzinformationen

Der Abbruch einer baulichen Anlage ist nicht mehr genehmigungspflichtig, in bestimmten Fällen besteht jedoch eine Anzeigepflicht. Eine Anzeigepflicht besteht nicht,

 

 

 

 

Für Abbruchgenehmigungen ist der Landkreis Märkisch Oderland zuständig.

 

  Bauordnungsamt  
  Sitz:   15344 Strausberg
Klosterstraße 14
     
       
  Telefon:   03346 850-7501
  Telefax:   03346 850-7509
   E-Mail:   bauordnungsamt@landkreismol.de  
       
       
       
       
       

Beschreibung

Die vollständige Beseitigung von baulichen Anlagen - Abbruch - ist genehmigungsfrei, aber anzeigepflichtig.
Die teilweise Beseitigung von baulichen Anlagen stellt keinen Abbruch dar, sondern eine bauliche Änderung. In diesem Fall muss ein Änderungsantrag bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden.
Der Abbruch von Baudenkmälern und baulichen Anlagen, die unter Verwendung gesundheitsgefährdender Baustoffe errichtet wurden, ist immer anzeigepflichtig. Bauvorlagen sind gemäß § 19 der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung erforderlich.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen