Bauanzeige

Weitergeleitet vom Synonym Bauanträge

Kurzinformationen

Der Objektplaner erklärt, dass er die Zulässigkeit des Vorhabens nach den planungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften eingehend geprüft hat und die Verantwortung für diese Prüfung selbst trägt. Die Bauaufsichtsbehörde prüft, ob die Voraussetzungen für das Bauanzeigeverfahrens vorliegen und die Bauvorlagen und Nachweise vollständig und richtig sind. Im Unterschied zum vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erhält der Bauherr keine Baugenehmigung.

 

Für Bauanzeigen ist der Landkreis Märkisch Oderland zuständig.

 

 

  Bauordnungsamt  
  Sitz:   15344 Strausberg
Klosterstraße 14
     
       
  Telefon:   03346 850-7501
  Telefax:   03346 850-7509
   E-Mail:   bauordnungsamt@landkreismol.de  
       
       
       
       
       

Beschreibung

Bauvorlagen sind gemäß § 12 der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung erforderlich.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen


Fristen

1 Monat