Elterngeld


Kurzinformationen

Elterngeld steht zur Verfügung für Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende und Adoptiv-Eltern. Verwandte dritten Grades können es in Ausnahmefällen beziehen. Auf das Elterngeld haben also alle Eltern Anspruch, auch wenn sie vor der Geburt nicht berufstätig waren. Keinen Anspruch auf Elterngeld hat, wer mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet. Die Höhe des Elterngeld beträgt 67 % des bisherigen Nettoerwerbseinkommens des erziehenden Elternteiles. Es beträgt höchstens jedoch 1.800 Euro netto. Der Mindestbetrag des Elterngeldes liegt bei 300 Euro. An der geschützten Elternzeit ändert sich nichts. Sie beträgt 3 Jahre.


Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Landkreis Märkisch Oderland.

 

Schulverwaltungs-, Kultur- und Sportamt / Elterngeld

Fachdienst: Schulverwaltung / Elterngeld

 

Sitz:

 

15306 Seelow
Puschkinplatz 12

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fachdienstleiterin:

 

Frau Haake

 

Telefon:

 

03346 850-6810

 

Telefax:

 

03346 850-6809

 

E-Mail:

 

schulverwaltung@landkreismol.de

 

 

 

 

 

 

 

 

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