Lebenspartnerschaft


Kurzinformationen

Für die Begründung der Lebenspartnerschaft ist das Standesamt zuständig, in dessen Stadt mindestens einer der Lebenspartner/innen seinen Wohnsitz hat. Das kann der Haupt- oder auch der Nebenwohnsitz sein.


Beschreibung

Die Lebenspartner können einen gemeinsamen Namen (Lebenspartnerschaftsnamen) bestimmen. Treffen die Lebenspartner keine Bestimmung, so behält jeder den von ihm zur Zeit der Begründung der Lebenspartnerschaft geführten Namen. Jedoch kann eine Erklärung dem Lebenspartnerschaftsnamen ohne zeitliche Begrenzung nachgeholt werden.

Ein Lebenspartner, dessen Name nicht Lebenspartnerschaftsname geworden ist, kann durch Erklärung dem Lebenspartnerschaftsnamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Lebenspartnerschaftsnamens geführten Namen voranstellen oder anfügen. Besteht der Name eines Lebenspartners aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen hinzugefügt werden.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Sind Beide ledig:

 

In den folgenden Fällen sollten Sie sich persönlich beim Standesamt melden:

 


Gebühren

Die aktuellen Gebühren entnehmen Sie bitte der Gebührenverordnung des Land Brandenburg

 

Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern


Ansprechpartner

Frau Heese
Telefon (033439) 835 421

Frau Holzer
Telefon (033439) 835 422