Lärmschutz, Motorsportveranstaltung beantragen


Kurzinformationen

Eine Motorsportveranstaltung auf öffentlichen Straßen nimmt diese "mehr als verkehrsüblich" in Anspruch. Dafür ist eine spezielle Erlaubnis notwendig. Die Durchführung einer größeren Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum bedarf der sorgfältigen Planung und Durchführung, vor allem wegen der notwendigen Sicherheits- und Umweltschutzmaßnahmen. Es wird daher empfohlen, die Details frühzeitig mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu besprechen. Dem Veranstalter können Auflagen erteilt werden, da bei derartigen Veranstaltungen eine erhöhte Lärmbelästigung zu erwarten ist.


Beschreibung

Die Erlaubnis kann unter folgenden Voraussetzungen erteilt werden:

Es kann vorkommen, dass weitere Voraussetzungen erfüllt sein müssen, dies hängt vor allem von der Art der Veranstaltung und den örtlichen Gegebenheiten ab.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen


Fristen

2 Monate


Gebühren

Je nach Umfang der Veranstaltung zwischen 10,20 EUR und 2.301 EUR.


Ansprechpartner

Herr Deicke
Telefon (033439) 835 466

Frau Kowski
Telefon (033439) 835 464