Fischereischein, beantragen


Kurzinformationen

Im Land Brandenburg gibt es nur noch einen Fischereischein der unbefristet gültig ist. Diesen erhalten alle die einen alten Fischereischein umtauschen oder verlängern wollen bzw. alle die eine Anglerprüfung erfolgreich abgelegt haben.
Die Fischereischeine A und B, der Jugendfischereischein und der Sonderfischereischein werden nicht mehr ausgegeben. Bereits ausgereichte Scheine bleiben bis zum Ablauf gültig. Der Antragsteller ist mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet, Mindestalter 14 Jahre.


Landkreis Märkisch Oderland
Fachbereich I
Untere Fischereibehörde
Puschkinplatz 12
15306 Seelow
 



Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Telefonnummer: 03346 850-6340
oder senden Sie eine e-Mail an: burkhard_gross@landkreismol.de.

 

Formular zur Beantragung eines Fischereischeins

Beschreibung

Der Fischereischein kann Personen versagt werden,

  1. die wegen Fischwilderei, Diebstahls von Fischen und Fischereigeräten oder wegen vorsätzlicher Beschädigung von Anlagen, Fahrzeugen, Geräten und Vorrichtungen, die der Fischerei oder Fischzucht dienen, oder von Wasserbauten rechtskräftig verurteilt worden sind,
  2. die wegen Fälschung eines Fischereischeins oder einer sonstigen zur Ausübung der Fischerei erforderlichen Bescheinigung rechtskräftig verurteilt worden sind,
  3. die wegen Verstoßes gegen fischerei-, tierseuchen- oder wasserrechtliche Vorschriften oder wegen Tierquälerei oder Verstoßes gegen Naturschutzgesetze rechtskräftig verurteilt oder mit einem Bußgeld belegt worden sind.

Der Fischereischein kann nicht mehr versagt werden, wenn fünf Jahre verstrichen sind, seitdem die Strafe oder die Geldbuße vollstreckt, verjährt oder erlassen worden ist.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

zusätzlich bei minderjährigen Antragstellern:


Gebühren

Fischereischein: 25,00 €