Marktfestsetzung, beantragen


Kurzinformationen

Die Marktfestsetzung wird im Gewerbeamt des Ordnungsamtes erteilt.


Beschreibung

Die zuständige Behörde hat auf Antrag des Veranstalters eine Veranstaltung, die die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeiten und Platz für jeden Fall der Durchführung festzusetzen.

 

Ein Antrag kann zu folgenden Veranstaltungen gestellt werden:

 

Die persönlichen und örtlichen Voraussetzungen werden geprüft.

 

Der Antrag auf Marktfestsetzung muss auf einem Formblatt erfolgen.

 

Der Antrag ist mindestens 6 Wochen vor Beginn des Marktes zu stellen.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen


Gebühren

56,00 bis 2.267,00 Euro

 


Ansprechpartner

Frau Holzer
Telefon (033439) 835 422


Formulare

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