Ordnungsbehördliche Aufgaben


Kurzinformationen

Die Aufgaben eines Ordnungsamtes sind überwiegend mit den Begriffen „Abwehr von Gefahren“ und „Aufgaben der öffentlichen Ordnung“ verbunden.


Beschreibung

  1. ruhestörender Lärm gemäß des u. g. Immissionsschutzgesetzes des Landes Brandenburg sowie der Geräte- und Lärmschutzverordnung

  2. nicht erledigte Anliegerpflichten einschließlich Winterdienst gemäß der u. g. Straßenreinigungssatzung

  3. ordnungswidrig abgestellte nicht zugelassene Fahrzeuge / Autowracks gemäß der u. g. Altauto-Verordnung und des Brandenburgischen Straßengesetzes

  4. illegale Müllablagerung

  5. illegale Plakatierung im öffentlichen Verkehrsraum gemäß der u. g. Stadtordnung

  6. Graffiti außerhalb zugelassener Flächen im öffentlichen Verkehrsraum gemäß der u. g. Stadtordnung


 

  1. ruhestörender Lärm gemäß des u. g. Immissionsschutzgesetzes des Landes Brandenburg sowie der Geräte- und Lärmschutzverordnung

  2. nicht erledigte Anliegerpflichten einschließlich Winterdienst gemäß der u. g. Straßenreinigungssatzung

  3. ordnungswidrig abgestellte nicht zugelassene Fahrzeuge / Autowracks gemäß der u. g. Altauto-Verordnung und des Brandenburgischen Straßengesetzes

  4. illegale Müllablagerung

  5. illegale Plakatierung im öffentlichen Verkehrsraum gemäß der u. g. Stadtordnung

 


Rechtsgrundlagen


 

 


Gebühren


Ansprechpartner

Herr Deicke
Telefon (033439) 835 466

Frau Kowski
Telefon (033439) 835 464