Hundehaltung

Weitergeleitet vom Synonym Hundeanmeldung

Kurzinformationen

Das Ordnungsamt überwacht die Hundehalter nach der Hundehalterverordnung, stellt fest, welche Hunde als gefährlich gelten könnten, betreibt Erlaubnis- und Untersagungsverfahren, kontrolliert die Kennzeichnung mit Angabe zum Hund (u.a. Mikrochip-Transponder-Nachweis) für jeden Hund, setzt Leinenzwänge nach der Hundehalterverordnung fest. Es verfolgt auch Verstöße gegen die einschlägigen Vorschriften der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit der Gemeinde, z.B. wegen der Verunreinigung von öffentlichen Anlagen und Verkehrsfläche durch Hunde.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen


Gebühren

Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern (GebOMI)

 


Ansprechpartner

Herr Deicke
Telefon (033439) 835 466

Frau Kowski
Telefon (033439) 835 464