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Nachrichten
Aktuelles Ortsblatt und Amtsblatt
20.01.2021
 
Aktuelle Informationen zu Corona!
12.01.2021
 
Bekanntmachung der Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf Festsetzung der Grundsteuer und aktuelle Hundesteuer
11.01.2021
 
Offenlage Entwurf BP 24 "Gewerbegebiet Fredersdorfer Straße" - 1. Änderung
11.01.2021
 
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Veranstaltungen
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Vier-Jahreszeiten-Grundschule
 
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Brandenburg vernetzt

Corona-Systemrelevanz Info

22.12.2020
Vorschaubild zur Meldung: Corona-Systemrelevanz Info
Lupe

Ab dem 04. Januar 2021 sind aufgrund der Eindämmungsverordnung die Grundschulen und die Horte vorerst bis zum 10.1.2021 geschlossen. Die KITAs bleiben bis auf Weiteres ohne wesentliche Einschränkung offen, ausgenommen die verkürzten Öffnungszeiten und wichtigen Hygienemaßnahmen in unseren kommunalen Kindertagesstätten.

 

Für Grundschulkinder der 1. bis 4.Jahrgangsstufe ist eine Notbetreuung zu gewährleisten Die Notbetreuung während der üblichen Schulzeit organisiert die Schule, darüber hinaus die Horteinrichtung. Dementsprechend sind die Anmeldungen auch an die jeweiligen Einrichtungen zu geben, zugleich im Schulwesen an das Staatl. Schulamt und für den Hortbereich an den Landkreis MOL.

 

Einen Anspruch auf eine Notbetreuung haben Kinder, die aus Gründen der Wahrung des Kindeswohls zu betreuen sind sowie Kinder, deren Personensorgeberechtigten in nachfolgenden kritischen Infrastrukturbereichen innerhalb oder außerhalb des Landes Brandenburg beschäftigt sind, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann:

 

- im Gesundheitsbereich, in gesundheitstechnischen und pharmazeutischen Bereichen, den stationären und teilstationären Erziehungshilfen, in Internaten nach § 45 des Achten Buches Sozialgesetzbuch, den Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe sowie zur Versorgung psychisch Erkrankter,

- als Erzieherin oder Erzieher in der Kindertagesbetreuung oder als Lehrkraft in der Notbetreuung,

- zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen in der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung,

- bei der Polizei, im Rettungsdienst, Katastrophenschutz, bei der Feuerwehr und bei der Bundeswehr sowie für die sonstige nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr,

- der Rechtspflege,

- im Vollzugsbereich einschließlich des Justizvollzugs, des Maßregelvollzugs und in vergleichbaren Bereichen,

- der Daseinsvorsorge für Energie, Abfall, Wasser, Öffentlicher Personennahverkehr, Informationstechnologie und Telekommunikation, die Leistungsverwaltung der Träger der Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch,

- der Landwirtschaft, der Ernährungswirtschaft, des Lebensmitteleinzelhandels und der Versorgungswirtschaft,

- als Lehrkräfte für zugelassenen Unterricht, für pädagogische Angebote und Betreuungsangebote in Schulen sowie für die Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen,

- der Medien (einschließlich Infrastruktur bis hin zur Zeitungszustellung),

- in der Veterinärmedizin,

- für die Aufrechterhaltung des Zahlungsverkehrs erforderliches Personal,

- Reinigungsfirmen, soweit sie in kritischen Infrastrukturen tätig sind,

- in freiwilligen Feuerwehren und anderen Hilfsorganisationen ehrenamtlich Tätige.

 

Bitte beachten Sie, dass Ihr Kind Anspruch auf Notbetreuung hat, sofern beide Personensorgeberechtigte in den in der Eindämmungsverordnung aufgelisteten kritischen Infrastrukturbereichen tätig sind. Es muss daher auch von beiden Personensorgeberechtigten die Bestätigung des Arbeitgebers eingereicht werden. Nur wenn ein Personensorgeberechtigter im stationären oder ambulanten medizinischen oder pflegerischen Bereich tätig ist, ist nur die Bestätigung des Arbeitgebers dieses Elternteils notwendig.

 

Inwieweit ein Anspruch auf Notbetreuung gegeben ist, entscheidet der Landkreis MOL. Für die Antragsstellung ist ausschließlich das entsprechende Formular des Landkreises MOL zu nutzen. Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie unter diesem Link:  https://www.maerkisch-oderland.de/de/notbetreuung.html Der Antrag ist per E-Mail direkt an das Jugendamt zu richten, nicht an die Gemeinde oder den Hort.

 

Wir wünschen Ihnen eine ruhige und besinnliche Weihnachtszeit, bleiben Sie gesund.

 

 

 

 

 

 

 

Foto: Vorschaubild zur Meldung: Corona-Systemrelevanz Info

Weitere Informationen:
Mehr über
Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf
 
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