Abstimmungsbekanntmachung über die Durchführung eines Volksbegehrens!
Bekanntmachung
über die Durchführung eines Volksbegehrens "Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für "Sandpisten""
Die Vertreter der VoIksinitiative,,VoIksinitiativezur Abschaffung der Erschließungsbeiträgefür, Sandpisten"' haben fristgemäß die Durchführung eines Volksbegehrens verlangt.
Die Landesregierung oder ein Drittel der Mitglieder des Landtages Brandenburg haben innerhalb der Frist des § 13 Absatz 3 des Volksabstimmungsgesetzes (VAGBbg) keine Klage gegen die Zulässigkeit des Volksbegehrens anhängig gemacht.
Das Volksbegehren kann durch alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab dem
12. Oktober 2021 bis zum 11. April 2022 (16:00 Uhr)
durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten oder durch briefliche Eintragung auf den Eintragungsscheinen unterstützt werden. Gemäß § 17 Absatz 2 VAGBbg können die Bürgerinnen und Bürger ihr Eintragungsrecht durch Eintragung in die amtliche Eintragungsliste nur bei der Abstimmungsbehörde der Gemeinde ausüben, in der sie ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung oder,
sofern sie keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben; diese Bürgerinnen und Bürger können ihr Eintragungsrecht jedoch auch bei den zu Buchstabe A) angeführtenweiteren Eintragungsstellen ausüben.
Hinweis zum Volksbegehren
Das bis zum 11. April 2022 (16:00 Uhr) laufende Volksbegehren „Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für ‘Sandpisten‘ “ kann durch folgende Eintragungsmöglichkeiten gezeichnet werden:
- über das eingestellte Antragsformular zur Beantragung eines Eintragungsscheins auf dieser Homepage (hier)
- über die formlose Antragstellung per eMail an
- ohne telefonische Terminvereinbarung zu den folgenden Sprechzeiten:
Mo 7:00 - 14:00 Uhr Di 7:00 - 12:00 und 13:00 - 19:00 Uhr Mi 7:00 - 14:00 Uhr Do 7:00 - 16:00 Uhr Fr 7:00 - 13:00 Uhr
Nähere Informationen finden Sie im anhängendem Downloads.
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