Laubentsorgung im öffentlichen Straßenraum 10/2023-01/2024

Laubentsorgung im öffentlichen Straßenraum

 

Regeln, Hinweise und Termine für die Laubentsorgung in der Gemeinde

 

Die Gemeinde unterstützt die Bürger wieder bei der Durchführung der Straßenreinigungspflichten im Herbst durch kostenlose Abholung der Laubsäcke. Gemäß der geltenden Straßenreinigungssatzung ist es Aufgabe des jeweiligen Anliegers, das im Herbst vor seinem Grundstück auf Bürgersteig, Radweg, Fahrbahn und öffentlicher Grünflächen herabgefallene Laub zusammenzuharken (auch Kastanienlaub). Das Laub muss in handelsübliche 120-Liter-Säcke gefüllt und im verschlossenen Sack auf den Grünflächen neben der Fahrbahn zur Abholung platziert werden. Die Säcke sind vom Anlieger selbst zu besorgen, erhältlich in den meisten Supermärkten. Die gefüllten Säcke werden durch ein Entsorgungsunternehmen gemäß untenstehendem Tourenplan abgeholt. Sollte aufgrund extremer Witterung bei der letzten Tour Anfang Januar die Entsorgung nicht möglich sein, wird sie sobald wie möglich nachgeholt.

 

Folgendes ist zu beachten:

 

  1. Die Laubsäcke dürfen maximal zwei Meter von der Fahrbahnkante entfernt platziert werden. Die Gehwege, Grünflächen usw. dürfen aufgrund des Gewichts des Entsorgungsfahrzeuges nicht befahren werden.

  2. Die befüllten 120-Liter-Plastiksäcke müssen zur Abholung verschlossen sein.

  3. Die Laubsäcke müssen bis zum jeweiligen Tourbeginn (Montagmorgen 7:00 Uhr) am Straßenrand bereitgestellt werden. Bei weit vor dem eigentlichen Abholtermin im Straßenbegleitgrün abgestellten Säcken besteht die Gefahr der Beschädigung oder Verkehrsbehinderung.

  4. Loses, nur zusammengeharktes Laub kann nicht entsorgt werden.

  5. Es können keine Laubsäcke entsorgt werden, die mit anderen Materialien als Laub von Straßenbäumen wie z.B. Astwerk, Heckenschnittmaterial, Früchten oder Sand befüllt sind (auch keine Mischungen).

  6. Laub und Grünschnitt von privaten Grundstücken wird nicht mit dem Straßenlaub entsorgt! Laub von den eigenen Grundstücken kann auf dem eigenen Kompost oder kostenpflichtig über die Grünabfallentsorgung des Landkreises Märkisch-Oderland (MOL) entsorgt werden. Die Durchführung der Grünabfallentsorgung des Landkreises erfolgt über die Firma ALBA aus Wriezen (Tel.: 033456/479-0) und ist im Abfallkalender 2022 erläutert. Weitere Informationen dazu finden Sie auch im Internet unter „www.maerkisch-oderland.de › Abfall (EMO) › Entsorgungssysteme“. Hier sind detaillierte Angaben zu Tourterminen, Abgabestellen etc. verzeichnet.

 

Bei Rückfragen oder auftretenden Problemen steht der zuständige Mitarbeiter in der Verwaltung Herr Kusian unter der Tel.: 033439/835-352 bzw. der E-Mail-Adresse zur Verfügung.

 

 

Fredersdorf Nord

Fredersdorf Süd

Vogelsdorf

43.+ 44. KW 2023

(23.10.-03.11.2023)

45.+ 46. KW 2023

(06.10.-18.11.2023)

47.+ 48. KW 2023

(20.11.-01.12.2023)

49. KW 2023

(04.-08.12.2023)

50. KW 2023

(11.-15.12.2023)

51. KW 2023

(18.-22.12.2023)

2. KW 2024

(08.-12.01.2024)

3. KW 2024

(15.-29.01.2024)

4. KW 2024

(22.-26.01.2024)

Im Ortsblatt September 2023, das Sie unter nachfolgendem Link (Ortsblatt PDF 09.2023) einsehen können, sind auf Seite 19 Regeln und Hinweise für die Laubentsorgung in der Gemeinde enthalten.“

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Fredersdorf-Vogelsdorf
Di, 24. Oktober 2023

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