Informationen zur Baumförderung
Die Baumförderbescheide aus 2019 sind gemäß Bescheid nur für 2019 gültig. Verwaltungsintern wurde dann festgelegt, dass diese Bescheide 3 Jahre gültig bleiben. Daher sind diese Bescheide aus 2019 nicht mehr gültig und müssen ab 2022 neu beantragt werden. Das entsprechende Antragsformular ist auf der Homepage hinterlegt (https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/legalframework/3/7/0/2/7/AntragsformularF_rderrichtlinie_20190207.pdf ) und ist mit einem Foto des Baumes sowie einer Lageskizze dessen bei der Verwaltung neu zu beantragen.
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