Anmeldung Schulanfänger 2023

Termine im Januar und Februar je nach zuständiger Grundschule

Alle Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2016 bis 30.09.2017 geboren wurden, werden zum Schuljahresbeginn im August 2023 schulpflichtig. Eltern dieser Kinder sowie ältere Kinder, die bereits in diesem Jahr schulpflichtig gewesen wären, aber zurückgestellt wurden, müssen sich bei der zuständigen Grundschule anmelden. Anmeldungen sind auch notwendig für Kinder, die zwischen dem 01.10. bis 31.12.2017 geboren sind und auf Antrag der Eltern vor Beginn der eigentlichen Schulpflicht ABC-Schützen werden sollen. In begründeten Ausnahmen können auch Kinder schon in den ersten Klassen der Grundschulen aufgenommen werden, die nach dem 31. Dezember 2017, jedoch vor dem 1. August 2018 geboren sind.

 

In der Gemeinde erfolgt die Anmeldung der Schulanfänger für das Schulaufnahmeverfahren in den dem jeweiligen Wohnsitz zugeordneten verantwortlichen Schulen. Die zuständige Schule können Eltern folgendermaßen ermitteln: Liegt der Wohnsitz des Kindes südlich der S-Bahn-Stecke, also in den Ortsteilen Fredersdorf-Süd und Vogelsdorf, ist das Kind an der Fred-Vogel-Grundschule in der Tieckstraße 38 anzumelden. Liegt der Wohnsitz nördlich der S-Bahn-Strecke und damit im Ortsteil Fredersdorf-Nord, ist das Kind an der Vier-Jahreszeiten-Grundschule in der Posentschen Straße 60 anzumelden.

Dabei sind die unterschiedlichen Anmeldetage und –zeiten zu beachten:

 

Vier-Jahreszeiten-Grundschule:   

Dienstag, den 10.01.2023 von 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

Mittwoch, den 11.01.2023 von 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

Donnerstag, den 12.01.2023 von 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

 

Die Terminvereinbarung ist per Telefon vom 13. bis 15.Dezember 2023 in der Zeit von 08:00 bis 13:00 Uhr möglich (Tel.: 033439 76581)                                  

 

Fred-Vogel-Grundschule:              

Samstag, den 18.02.2023 von 08:00 Uhr - 15:30 Uhr

 

Die Terminvergabe muss innerhalb der ersten beiden Januarwochen per Telefon erfolgen (Tel.: 033439 54460).

 

Zur Schulanmeldung ist das schulpflichtige Kind in der Schule persönlich vorzustellen, sofern kein Verbot durch eine Eindämmungsverordnung ausgesprochen wird. Sollte es aufgrund dessen zu kurzfristigen Änderungen beim Ablauf der Schulanmeldungen kommen, wird sich die Schule mit den Eltern in Verbindung setzen. Die Einhaltung der dann aktuellen Hygienebestimmungen ist stets zu beachten.

 

Zur Anmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

 

  • Geburtsurkunde des einzuschulenden Kindes
  • Teilnahmebestätigung an der Sprachstandfeststellung oder eine Kopie Betreuungsvertrages bei Besuch einer Kindertagesstätte außerhalb des Landes Brandenburg
  • gegebenenfalls Erklärung zur Teilnahme an einem Sprachförderkurs
  • gegebenenfalls Teilnahmebestätigung an einer sprachtherapeutischen Behandlung
  • Personalausweise der Erziehungsberechtigten

 

Soll nach Wunsch der Eltern ein erstmalig schulpflichtiges Kind nicht im Schuljahr 2023/24, sondern erst ab dem darauffolgenden Schuljahr 2024/25 die erste Klasse besuchen („Rückstellung“), ist ein entsprechender Antrag bei der Anmeldung zu stellen. Ein Antrag kann ebenfalls bei der Anmeldung gestellt werden, wenn ein Kind nicht die an der laut Schulbezirkssatzung zuständige Schule, sondern an einer anderen Grundschule eingeschult werden soll – beispielsweise, wenn ein Kind aus Fredersdorf-Nord an die Fred-Vogel-Grundschule gehen soll oder ein Kind aus Fredersdorf-Süd an die Vier-Jahreszeiten-Grundschule. Grundvoraussetzung für die Aufnahme an der gewünschten Schule ist, dass diese noch freie Kapazitäten vorweisen kann.

 

Für offenen Fragen stehen die Schulen bzw. der zuständige Sachbearbeiter in der Verwaltung Herr Brendel (Tel.: 033439 835-432, E-Mail ) zur Verfügung.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 12. Dezember 2022

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