Information zur Grundsteuerreform
Informationen zur Grundsteuerreform
Finanzämter geben auf vielen Wegen Hilfestellung beim Ausfüllen des Formulars
Zum ersten Januar 2025 wird die Reform der Grundsteuer in Kraft treten. Damit wird die Grundsteuer nach aktuellen Wertverhältnissen berechnet. Sie löst das derzeitige unterschiedliche Besteuerungssystem nach den Einheitswerten in Ostdeutschland von 1935 und in Westdeutschland von 1964 ab, welches vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurde.
Obwohl die Reform erst ab dem 01.01.2025 rechtskräftig wird, sind alle Eigentümer oder Erbbauberechtigte von unbebauten oder bebauten Grundstücken sowie von Wohnungseigentum (Stichtag Grundbucheintragung 01.01.2022) schon jetzt verpflichtet, ab dem 01.07. bis zum 31.10.2022 eine Grundsteuerwerterklärung beim Finanzamt Strausberg abzugeben.
Diese Erklärung ist über die Steuer-Onlineplattform Elster abzugeben. Falls die Eigentümer / Erbbauberechtigten noch kein Benutzerkonto für MEIN ELSTER haben, können sie schon vor dem 01.07.2022 das kostenlose Angebot der Steuerverwaltung über MEIN ELSTER (www.elster.de) nutzen, um ein Benutzerkonto einzurichten, denn die Registrierung kann bis zu zwei Wochen dauern. Bei MEIN ELSTER genügt für Familienangehörige ein Benutzerkonto. Es können über dieses Benutzerkonto die Grundsteuerwerterklärung von Kindern, Eltern und Großeltern übermittelt werden.
In den Medien wurden schon einige Informationen zu dem Thema bereitgestellt. Ab Mai 2022 hat das Finanzamt zusätzlich damit begonnen, an die Steuerpflichtigen ein Informationsschreiben zu versenden, in dem die wichtigsten Daten und Informationen für die Abgabe der Grundsteuerwerterklärung enthalten sind.
Je nach Art des Grundstücks sind im Wesentlichen folgende Angaben erforderlich:
- Aktenzeichen des Finanzamtes
- Adresse/Lage des Grundstücks
- Angaben zum Grund und Boden (Gemarkung, Flur und Flurstück, Art des Grundstücks, amtliche Fläche, Bodenrichtwert je Quadratmeter)
- bei Wohngrundstücken/Wohneigentum Baujahr bzw. Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit, Wohn- und Nutzfläche je Wohnung
- bei Nichtwohngrundstücken Gebäudeart, Baujahr, Bruttogrundfläche in Quadratmeter
Die jeweils erforderlichen Angaben findet man u.a. auf dem bis zum 31.12.2024 gültigen Einheitswertbescheid vom Finanzamt oder dem aktuellen Abgabenbescheid von der Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf, in Bauunterlagen, in Kaufverträgen, in Grundbuchauszügen oder auch in dem Informationsschreiben des Finanzamtes Strausberg. Die aktuellen Bodenrichtwerte können online unter Boris-Brandenburg über folgenden Link eingesehen werden www.boris-brandenburg.de/boris-bb .
Informationen zur Grundsteuerreform stellt auch Brandenburgs Finanzverwaltung auf der Webseite www.grundsteuer.brandenburg.de bereit. In den Servicestellen der Finanzämter wird Unterstützung bei der Einrichtung (Registrierung) eines ELSTER-Benutzerkontos gegeben. Für Fragen steht ein virtueller Assistent über die Internetseite www.steuerchatbot.de und die Grundsteuerhotline Telefon 0331-200 600 20 zur Verfügung.
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