Nehmen Sie unbedingt Rücksicht: Waldbrandgefahr aufgrund hoher Temperaturen und Trockenheit
Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,
angesichts der langanhaltenden Trockenheit bzw. Hitze weist das Ordnungsamt ausdrücklich auf die damit einhergehenden Gefahren und hohen Risiken für Brände und weitere Umweltschäden hin.
Derzeit gilt die Waldbrandgefahrenstufe 4. Aktuell ist diese unter https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/landwirtschaft/forst/waldschutz/waldbrandgefahr-in-brandenburg/waldbrandgefahrenstufen/ zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger sind dringend angehalten, sich grundsätzlich, insbesondere in der Nähe von Grünanlagen bzw. Waldflächen, aufmerksam und rücksichtsvoll zu verhalten. Dabei sind sämtliche Handlungen zu vermeiden, die eine Gefährdung verursachen. Rauchen im Wald und in der Feldflur ist verboten, ebenso wie das Werfen von noch glimmenden Zigarettenkippen aus dem Autofenster.
Das Waldgesetz verbietet zudem Feuer in einem Abstand von weniger als 50 Metern zum Waldrand. Ebenso sind Feuerwerke – bis auf den Jahreswechsel - genehmigungs- bzw. für fachkundige Personen anzeigepflichtig.
Ausnahmegenehmigungen werden nur aus begründetem Anlass und unter strengen Auflagen - wie die Beachtung der tagesaktuellen Waldbrandgefahrenstufe - erteilt. Bei illegalen Feuerwerken oder Verstößen gegen die Regelungen des Waldgesetzes muss mit entsprechenden Konsequenzen, unter anderem einem hohen Bußgeld, gerechnet werden. Für eine Anzeige ist dem Ordnungsamt unter der E-Mail-Adresse der konkrete Verursacher sowie Standort, Datum und Uhrzeit mitzuteilen und ggf. Zeugen zu benennen.
Wenn Sie einen Wald- oder Flächenbrand –auch wenn er noch so klein ist– bemerken, alarmieren Sie bitte sofort die Feuerwehr über den Notruf 112.
Vielen Dank
Ihr Ordnungsamt
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