Gleichstellungsbeauftragten (m/w/d)

In der Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf ist die ehrenamtliche Tätigkeit einer/eines

 

Gleichstellungsbeauftragten (m/w/d)

 

zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.

 

 

Die Aufgaben und Kompetenzen der/des Gleichstellungsbeauftragten sind in der Brandenburgischen Kommunalverfassung sowie der Hauptsatzung der Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf geregelt.

 

Zentrale Aufgabe ist die Gleichberechtigung von Frau und Mann in Beruf, öffentlichem Leben, Bildung und Ausbildung, Familie sowie in den Bereichen der sozialen Sicherheit in der Gemeinde:

 

  • die/der kommunale Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechpartner/in für die Frauen und Männer in der Verwaltung und für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde
  • die/der kommunale Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben, mit.

 

Weitere Informationen zur Tätigkeit:
Die/der Gleichstellungsbeauftragte wird auf Vorschlag des Bürgermeisters von der Gemeindevertretung benannt und ist unmittelbar dem hauptamtlichen Bürgermeister unterstellt.

 

Der/dem Gleichstellungsbeauftragten ist vom Bürgermeister Gelegenheit zu geben, zu Maßnahmen und Beschlüssen, die Auswirkung auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann haben, Stellung zu nehmen. Bei abweichender Auffassung zu derjenigen des Bürgermeisters hat die/der Gleichstellungsbeauftragte das Recht, sich schriftlich an die Gemeindevertretung oder deren Ausschüsse zu wenden und ihren/seinen abweichenden Standpunkt darzulegen. Der Vorsitzende der Gemeindevertretung oder der Ausschüsse unterrichtet die Gemeindevertretung oder den Ausschuss hierüber in geeigneter Weise und kann der/dem Gleichstellungsbeauftragten Gelegenheit geben, den abweichenden Standpunkt in einer der nächsten Sitzungen persönlich vorzutragen.

Die/der Gleichstellungsbeauftragte kann jährlich bis zum 31. März des Folgejahres einen schriftlichen Arbeitsbericht vorlegen, der vom Bürgermeister über eine Informationsvorlage der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu geben ist.

 

Die Arbeit der/des Gleichstellungsbeauftragten erfolgt in amtsfreien Gemeinden unter 30.000 Einwohnern ehrenamtlich. Es wird eine pauschale monatliche Aufwandsentschädigung von 10 Euro gezahlt.

 

Auf diesem Weg rufen wir interessierte Bürger/innen auf, sich für diese ehrenamtliche Tätigkeit einer/eines Gleichstellungsbeauftragten zu bewerben.

 

Ihre formlose Bewerbung richten Sie bitte bis zum 02.10.2022, bevorzugt auf elektronischem Weg, an

 

Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf

Personal

Frau Kostyra, Frau Möckel

Lindenallee 3

15370 Fredersdorf-Vogelsdorf

 

Bitte beachten Sie, dass bei Bewerbungen per Mail aus Sicherheitsgründen nur pdf-Dateianhänge geöffnet werden können. Bitte senden Sie in diesem Fall Ihre Bewerbung in einer pdf-Datei.

 

 

Für Fragen stehen Ihnen Frau Kostyra oder Frau Möckel unter der Telefonnummer 033439/835-121 bzw. -122- oder per E-Mail unter der oben genannten Adresse gern zur Verfügung.

 

Datenschutzhinweis

Mit Einreichen Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Unterlagen auch elektronisch erfassen und bis zu sechs Monate nach Besetzung der Stelle aufbewahren. Elektronisch eingereichte Bewerbungen werden anschließend gelöscht. Auf dem Postweg eingereichte Unterlagen werden nur zurückgesendet, sofern ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigelegt wurde, anderenfalls werden sie vernichtet.

 

Fredersdorf-Vogelsdorf, den 01.09.2022

 

 

Thomas Krieger

Bürgermeister

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Fredersdorf-Vogelsdorf
Mi, 07. Dezember 2022

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