Grundsteuerhebesatz wird halbiert
Verwaltung schlägt Reduzierung des Hebesatzes von 350 auf 174% für Wohngebäude vor
Nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Grundsteuerbewertung für verfassungswidrig erklärt hatte, hatten sich Bund und Länder auf die Neubewertung der Grundstücke in ganz Deutschland geeinigt. Entscheidend für die Höhe der tatsächlich zu zahlenden Grundsteuerbeträge sind aber nicht nur die Bewertungen, sondern auch die Hebesätze, welche die Kommunen im eigenen Ermessen festlegen und mit denen die alten und neuen Einheitswerte multipliziert wurden bzw. werden. Der Appell von Bund und Ländern an die Kommunen war, die Hebesätze so festzulegen, dass die Bürgerinnen und Bürger insgesamt durch die Reform nicht mehr als bisher belastet werden, die Gesamteinnahmen der einzelnen Kommunen also gleichbleiben. Die Gemeindeverwaltung hat nun berechnet, was dies für Fredersdorf-Vogelsdorf heißt: Der Grundsteuerhebesatz B, der für bebaute Grundstücke gilt, muss dafür ab dem 1.1.2025 von 350 Prozent auf 174 Prozent sinken. Diese Halbierung wird nun im Oktober der Gemeindevertretung zur Entscheidung vorgelegt.
Konstant soll nach dem Vorschlag des Bürgermeisters an die Gemeindevertretung dagegen erst einmal der Hebesatz für die Grundsteuer A, der für land- und forstwirtschaftliche Flächen gilt, bleiben. „Während die Berechnungen unserer Verwaltung hier die Notwendigkeit einer Steigerung von 300 auf 615 Prozent ergaben, um die Einnahmen konstant zu halten, kamen Nachbargemeinden zu dem Ergebnis, dass auch dieser Hebesatz halbiert werden müsse. Hier ist die Datenlage aus meiner Sicht noch zu unklar, um eine finale Entscheidung in die eine oder andere Richtung treffen zu können, weswegen wir der Gemeindevertretung die Beibehaltung des bisherigen Hebesatzes für das Jahr 2025 vorschlagen“, so Bürgermeister Thomas Krieger. Auch weil die Gesamtjahreseinnahmen aus der Grundsteuer A nur 4.500 Euro pro Jahr betragen, könne man hier durchaus Mindereinnahmen um 50 Prozent bzw. 2.250 Euro in Kauf nehmen, um dann bei Bedarf im kommenden Jahr für das Jahr 2026 nachzusteuern.
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