Informationen zu Flüchtlingsfragen

Informationen rund um das Thema Flüchtlinge

Allgemeine Infos

Unterbringung von Flüchtlingen

  • Unterbringung und Betreuung in Erstaufnahmeeinrichtungen – Zuständigkeit Land Brandenburg, danach

 

  • Unterbringung in Einrichtungen/Wohnungen der Landkreise und kreisfreien Städte – Zuständigkeit bei Landkreisen und kreisfreien Städten

 

Den Ämtern und amtsfreien Gemeinden wird dabei als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung die Bereitstellung der für die Unterbringung notwendigen Liegenschaften übertragen (Brandenburgisches Landesaufnahmegesetz).

 

Besuch einer Kindertagesstätte

Kinder von Asylbewerber- und Flüchtlingsfamilien haben denselben Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz wie alle Kinder: vom vollendeten ersten Lebensjahr in der Krippe bis zum Ende der 4. Klasse im Hort und darüber hinaus, wenn die familiäre Situation oder ein besonderer Erziehungsbedarf eine Kindertagesbetreuung erfordert.

Sobald die Familie – nach ihrem Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung – in einer Kommune lebt, können die Eltern einen Kitaplatz beantragen. Eine gute frühe Anregung und die Integration der Flüchtlingskinder und ihrer Familien sind für deren Wohlbefinden und die weitere Eingliederung in die Gemeinschaft enorm wichtig.

Nicht in jedem Einzelfall ist – insbesondere für Flüchtlingskinder – eine klassische Kitabetreuung angebracht, denn auch eine nur zeitweise Trennung der Kinder von ihren Eltern kann problematisch sein. In solchen Fällen können gemeinsame Bildungs- und Begegnungsangebote wie Eltern-Kind-Gruppen an Kitas oder in Gemeinschaftsunterkünften geeigneter sein. Eltern-Kind-Gruppen werden ebenso wie die Betreuung in Kitas im Rahmen des Kitagesetzes vom Land unterstützt.

 

Schulpflicht für Kinder

Für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter setzt mit Ankunft in den Kommunen gemäß Brandenburgischen Schulgesetz die Schulpflicht ein.
In Brandenburgs Kommunen leben etwa 2600 Kinder und Jugendliche im Alter von null bis 18 Jahren aus Flüchtlingsfamilien (Stand Januar 2015), davon sind etwa 1700 schulpflichtig.

In Vorbereitung des Schulbesuchs werden durch das Brandenburger Bildungsministerium in der Erstaufnahmeeinrichtung in Eisenhüttenstadt freiwillige, speziell entwickelte Kurse für Sprache, Kunst, Musik und Sachunterricht für die Kinder und Jugendlichen angeboten. Dadurch erhalten Flüchtlingskinder schon vor Schulbeginn in den Kommunen erste Sprach- und Kulturkenntnisse, die entscheidend für eine bestmögliche Integration in die kommunalen Schulen sind.

An den Schulen erhalten die Kinder und Jugendlichen zusätzliche Sprachförderung, z.B. in Vorbereitungsgruppen und Förderkursen („Willkommensklassen“).

Verantwortlich für die Unterrichtsorganisation für Flüchtlinge und die Zusammenarbeit mit regionalen Kooperationspartnern für den schulischen Integrationsprozess vor Ort ist die Landeskoordinatorin für Migrationsfragen beim Landesschulamt Frau Anita Stöhr ( /Tel. 0335 5210-532).

 

Medizinische Versorgung

Asylsuchende haben Anspruch auf eine gesundheitliche Erstuntersuchung, die im Rahmen des Aufenthaltes in der Erstaufnahmeeinrichtung durchgeführt wird (Asylverfahrensgesetz). Diese Untersuchungen sind für Menschen, die Krieg, Vertreibung und Flucht erlebt haben, unter Umständen lebensnotwendig. Darüber hinaus sollen durch die medizinische Erstuntersuchung schnell übertragbare Erkrankungen, z.B. TBC, erkannt und durch eine entsprechende professionelle Behandlung im Krankenhaus dem Menschen geholfen sowie eine Verbreitung von Infektionen im Land vermieden werden.

Die weitere medizinsche Betreuung der Asylsuchenden richtet sich in der Folge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, wonach die ärztliche und zahnärztliche Versorgung einschließlich der amtlich empfohlenen Schutzimpfungen und medizinisch gebotenen Vorsorgeuntersuchungen sicherzustellen sind. Dabei müssen Asylsuchende bislang vor dem Arztbesuch jede Behandlung bei ihrer zuständigen Sozialbehörde extra beantragen.

Zur Vereinfachung des Verfahrens setzt sich Brandenburg beim Bund dafür ein, dass Asylsuchende schnellstmöglich in das System der gesetzlichen Krankenversicherung eingegliedert und mit einer elektronischen Gesundheitskarte ausgestattet werden, so dass sie unbürokratischer als bisher eine medizinische Behandlung erhalten kön

 

Ansprechpartner

Zentrale Hotline des Landkreises - 03346 850-8585

Zentrale Mailadresse des Landkreises - 

Unterstützung zur Angelegenheit Flüchtlinge und Asylsuchende:

Sie haben Fragen, sind verunsichert oder wollen sich einfach selbst zum aktuellen Stand der Flüchtlingspolitik informieren? Dann können Sie sich an folgende Bündnisse, Initiativen und Beratungsstellen wenden:

Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit

Mittelstraße 38/39, 14467 Potsdam, Deutschland

E-Mail:

Fax: 0331 505824-29

Informationen u. Ansprechpartner auf http://www.aktionsbuendnis-brandenburg.de/

Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Brandenburg:
 

http://www.gemeinwesenberatung-demos.de/Portals/24/demos_Flyer2012_end.pdf

 Bündnis für Demokratie und Toleranz

Email:

 

Der Landkreis Märkisch-Oderland sucht Wohnungen bzw. freie Objekte zur Anmietung, um Flüchtlinge unterbringen zu können.

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