Bauantrag

Baugenehmigungsbehörde für einen Bauantrag in der Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf ist der Landkreis Märkisch-Oderland. Die Gemeinde wird im Bauantragsverfahren durch den Landkreis beteiligt und gibt eine fachbehördliche Stellungnahme ab. Das zuständige Bauordnungsamt hat seinen Sitz in Strausberg.

Als Bauherr haben Sie die Möglichkeit, sich ganz bequem von zu Hause oder vom Büro aus über Ihren Bauantrag zu informieren. Die elektronische Bauakte bringt Ihnen kurz und knapp Gewissheit über den aktuellen Stand der Bearbeitung. Die elektronische Bauakte erreichen Sie hier: https://www.landkreismol.de/BauPortal/index.php

Kontaktdaten:
Landkreis Märkisch-Oderland
Untere Bauaufsichtsbehörde
Klosterstraße 14
15344 Strausberg

Telefon: (03346) 850-7501
Telefax: (03346) 850-7509
E-Mail: 

Sprechzeiten:
Dienstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Bauplanungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Vorabauskünfte zur Orientierung der Bauwilligen, Kaufinteressenten u.a. können nach Auskunft der Unteren Bauaufsichtsbehörde nicht geleistet werden.

 

Was ist beim Bauantrag zu beachten?

Notwendige Bauunterlagen
Im Bauantragsverfahren sind alle für die Beurteilung des Vorhabens notwendigen Unterlagen einzureichen. Diese Bauvorlagen sind vom bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (z.B. Architekt, Bauingenieur) zu erstellen.

Die erforderlichen Formulare stehen Ihnen auf der Internetseite des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg zur Verfügung.

Rechtsgrundlagen
Die Erteilung von Baugenehmigungen regelt das Bauordnungsrecht - Grundlage für das Land Brandenburg ist die Brandenburgische Bauordnung. 
Alle wichtigen Gesetze und Verordnungen finden Sie hier:

Brandenburgische Bauordnung

Brandenburgische Bauvorlagenverordnung 

Baugesetzbuch

Baunutzungsverordnung

Für Ihr privates Bauvorhaben sind auch die Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung und die Kinderspielplatzsatzung der Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf zu beachten (siehe unter ,,Ortsrecht“).

Die Bauverwaltung unserer Gemeinde steht Ihnen im Vorfeld zur planungsrechtlichen Abstimmung Ihres Vorhabens gern beratend zur Seite.

Kontaktdaten:
Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf
Lindenallee 3
15370 Fredersdorf-Vogelsdorf

 

Auskunft erteilt:

Frau Thiele (Bauverwaltung und Hausnummern) – Raum 2.21
Telefon: (033439) 835-322
Telefax: (033439) 835-300
E-Mail:
 

 

 

Öffnungszeiten der Verwaltung:
Montag, nach Vereinbarung
Dienstag: von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.30 Uhr
Mittwoch: nach Vereinbarung
Donnerstag: von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag: nach Vereinbarung