Baumpatenschaften in der Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf

Amberbaum
Gingo-Baum

                                                                                       

 

Baumpatenschaften sind möglich – Wir freuen uns!

Die Gemeindevertretung hat in Ihrer Sitzung im Mai 2022 einstimmig beschlossen, den Bürgermeister zu beauftragen, zwei Arten der Baumpatenschaften auf dem Gebiet der Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf einzuführen.

Die Verwaltung hat das Verfahren zur Umsetzung des gemeinsam erarbeiteten Beschlusstext jetzt anwendungsbereit gemacht und möchte dies unseren Einwohnern vorstellen.

Die erste Art der Baumpatenschaften befasst sich mit unseren Straßenbäumen. Die Anwohner können eine Vereinbarung mit der Gemeinde schließen, dass Sie eine Baumpatenschaft für Straßenbäume (Jungbaum oder Altbaum) übernehmen. Diese Patenschaft kann frühestens für Bäume im Anschluss an die 3-jährige Fertigstellungs- und Entwicklungspflege durch eine Drittfirma (ca. nach Entfernung der Pflanzdreiböcke) übernommen werden (Dem Baumpaten wird eine Gießempfehlung übergeben). Die Baumpaten wässern „ihren“ Straßenbaum, insbesondere bei anhaltender Hitze und Trockenheit. Ein Aufwendungsersatz erfolgt nicht. Die Baumpaten erhalten zusätzlich das Recht übertragen, auf eigene Gefahr Stamm- und Stockaustriebe (bis zu 2 Meter Höhe) zu entfernen. Die Entsorgung des anfallenden Materials erfolgt durch den Baumpaten. Die Baumpaten sind für den betroffenen Straßenbaum nicht verkehrssicherungspflichtig und nicht berechtigt, weitere Baumpflegearbeiten als die Vorgenannten durchzuführen. Vor Beginn der aktiven Arbeit ist eine konkrete Vereinbarung mit der Gemeindeverwaltung zu schließen.

Baumpatenschaften für Pflanzungen im heimischen Garten in Fredersdorf-Vogelsdorf sind die zweite Säule des Beschlusses. Hierbei können die Baumpaten sich unter verschiedenen Auflagen und Voraussetzungen privat einen Baum kaufen und pflanzen und erhalten im Nachgang gemäß Auslagen bis zu 400 € zuzuglich Mwst., also bis zu 476,00 € von der Gemeinde zurück. Nicht förderfähig, sind die Abrechnung von behördlich festgelegten Baumpflanzungen (z.B. aus Festlegungen einer Baugenehmigung oder aus einem Bebauungsplan [Liste nicht abschließend]).

Zu  beantragen ist diese Art der Baumpatenschaft formlos bei der Verwaltung. Nach schriftlicher Rückinformation durch die Verwaltung dürfen sich die Anwohner selbst den Baum, der den Pflanzqualitäten (Stammumfang 8-10 cm, 2x verpflanzt, mit Ballen/im Container) gemäß unten angefügter Baumauswahlliste entspricht, selbst kaufen und reichen die Originalrechnung mit einem aussagefähigen Foto des gepflanzten Baumes und einer Lageskizze schriftlich bei der Gemeindeverwaltung ein. Es sollten vorrangig „Klimabäume“ verwendet werden, die den Bedingungen im heimischen Garten entspricht. Bei Bedarf kann eine Rechnung zur Pflanzung des Baumes durch eine Fachfirma, welche durch den Baumpaten beauftragt wird, bei der Gemeindeverwaltung abgerechnet werden (Maschinenausleihen werden nicht vergütet).

Die maximale Förderung pro Baum und Pflanzung beträgt 400 € netto. Die vollständigen Unterlagen werden in der Gemeindeverwaltung geprüft. Stimmen die Parameter der Pflanzqualität und sind das Foto und die Lageskizze vollständig eingereicht, erstattet die Gemeindeverwaltung die Auslagen gemäß eingereichter Rechnung/en auf eine benannte Bankverbindung der Baumpaten. Dieser Baum des Baumpaten bleibt in sein Eigentum und der Baumpate ist vollständig für die Verkehrssicherung des Baumes zuständig. Eine spezielle Vereinbarung wird nicht geschlossen.

Wenn durch die Baumpaten vorab gewünscht:

  • Können die Baumpaten im Ortsblatt benannt werden, und/oder
  • Erhalten ein Baumpatenschaftsschild, welches nicht unmittelbar am Baum anzubringen sind.
  • Können die Kosten für einen „Baumwassersack“ pro Baumpatenbaum bei der Gemeinde abgerechnet werden (Rechnung soll mit Baumrechnung eingereicht werden.).

Wir freuen uns sehr, wenn Sie von den neuen Angeboten der Baumpatenschaften Gebrauch machen werden.

Haben Sie Fragen oder Interesse, so melden Sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung Fredersdorf-Vogelsdorf - Herrn Gawenda (, Tel. 033439.835-351).

 

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Baumauswahlliste

Laubbäume (nur Hochstämme)
· Acer in Sorten (Ahorn)

                z.B. Acer buergerianum, Acer platanoides 'Cleveland', Acer monspessulanum, Acer campestre

· Aesculus in Sorten (Kastanie)

· Alnus in Sorten (Erle)

                z.B. Alnus spaethii

· Amelanchier in Sorten (Felsenbirne)

· Betula in Sorten (Birke)

· Carpinus in Sorten (Hainbuche)

                z.B. Carpinus betulus

 . Castanea in Sorten (Echte Kastanie)

z.B. Castanea sativa

Catalpa bignonioides (Gewöhnlicher Trompetenbaum)

· Crataegus in Sorten (Weißdorn, Rotdorn, Apfeldorn u.a.)
· Fraxinus in Sorten (Esche)

z.B. Fraxinus ornus
· Ginkgo biloba (Ginkobaum)
· Liquidambar in Sorten (Amberbaum)
· Liriodendron tulipifera (Tulpenbaum)
· Quercus in Sorten (Eiche)

z.B. Quercus cerris, Quercus frainetto,
· Sorbus in Sorten (Mehlbeere, Eberesche, Elsbeere u.a.)
· Tilia in Sorten (Linde)

z.B. Tilia cordata ´Rancho`, Tilia tomentosa, Tilia tomentosa 'Brabant', Tilia × euchlora
· Ulmus in Sorten (Ulme)

z.B. Ulmus ´Columella´,
· weitere Arten in Absprache

Obstbäume (Halb- oder Hochstämme):
· Apfel
· Birne
· Pflaume
· Kirsche
· Walnuss
· weitere Arten in Absprache