Brückenfest in der Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdodrf
Es ist der Höhepunkt im Veranstaltungs-kalender unserer Gemeinde:
Das Brückenfest, das seit 2014 auf dem Parkplatz des Bahnhofsvorplatzes Fredersdorf-Süd an der S-Bahn-Brücke gefeiert wird, welche die beiden Ortsteile Fredersdorf-Nord und Fredersdorf-Süd miteinander verbindet.

Brückenfest 2023 vor den Sommerferien
Um nicht mit anderen Veranstaltungen in den Nachbargemeinden nach dem späten Sommerferienende zu kollidieren, findet das traditionelle Brückenfest in diesem Jahr vor den Ferien am 1. und 2. Juli 2023 statt.
Die Tagesprogramme am Samstag- und Sonntagnachmittag sind wieder auf Familien mit Kindern ausgerichtet. Neben der Partyband Two 4 FUN wird DJ Tomek am Samstagabend einheizen und gute Stimmung verbreiten. Am Sonntag geht es nach dem freien Gottesdienst musikalisch mit Gospel- und Soulmusik in den zweiten Brückenfest und möchte damit besonders die Senioren ansprechen. Natürlich findet auch in diesem Jahr die beliebte Tombola mit attraktiven Preisen im Gesamtwert von über 4.500 Euro am Sonntag statt. Die STÖRTEBÜKER Piratenshow wird das Familien- und Kinderprogramm am Sonntag und das zweitägig Fest dann beenden.
An beiden Tagen gestalten traditionell die örtlichen Vereine und Musiker das Bühnenprogramm mit. Auf dem Festgelände präsentieren sich daneben Kitas, Schausteller und Caterer aus der Gemeinde.
ausführliche Informationen zum Bühnenprogramm 2023
Bitte beachten Sie folgende Hinweise
Park- & Ride-Parkplatz Brückenstraße zum Brückenfest gesperrt
Aufgrund des Brückenfestes der Gemeinde auf dem Park- & Ride-Parkplatz in der Brückenstraße und für den notwendigen Auf- und Abbau muss der Parkplatz am südlichen Bahnhofsvorplatz
ab Freitag, 30.06.23, 17:00 Uhr, bis Sonntag, 02.07.23, 24:00 Uhr,
komplett für den Fahrzeugverkehr und das Parken gesperrt werden. Fahrzeuge, die zu diesem Zeitpunkt noch auf dem Parkplatz stehen, müssen kostenpflichtig umgesetzt werden!
Leider mussten in den vergangenen Jahren immer Fahrzeuge umgesetzt werden. Die Fahrzeughalter müssen für die entstandenen Kosten aufkommen. Bei Beachtung des angeordneten absoluten Haltverbots können diese Kosten vermieden werden.
Glascontainer vorübergehend nicht nutzbar
Die Gemeinde weist außerdem darauf hin, dass die Glascontainer neben den Fahrradständern für mehrere Tage nicht zur Verfügung stehen.
Platzordnung untersagt Mitbringen von Tieren, Alkohol sowie allgemein Glasflaschen
Zur allgemeinen Sicherheit aller Schausteller und Gäste wurden auch in diesem Jahr wieder zahlreiche Regelungen im Rahmen einer Platzordnung festgeschrieben. Dort ist unter anderem geregelt:
- Das Mitbringen von Tieren ist verboten. Blindenführhunde und medizinische Warnhunde sind von dieser Regelung ausgenommen, müssen aber angeleint und kurz geführt werden. Ein entsprechender Nachweis ist vorzuzeigen.
- Die Mitnahme von Glasflaschen auf das Festgelände ist verboten.
- Das Mitbringen von alkoholischen und alkoholhaltigen Getränken ist den Besuchern untersagt.
Gäste in Begleitung von nicht erlaubten Tieren sowie deutlich alkoholisierte Personen werden bereits an den Eintritts-punkten von den Mitarbeitern des beauftragten Sicherheitsdienstes abgewiesen. Glasflaschen müssen im Eingangsbereich vor Betreten in den Müllcontainern entsorgt werden genauso wie Getränke mit Alkohol.
Festplatzordnung Brückenfest 2023
Foto-/ Ton- und Filmaufnahmen
Es wird zudem von der Verwaltung darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Brückenfestes Foto-/ Ton- und Film-aufnahmen erfolgen. Eine Verwendung dieser Bilder zu Zwecken der Berichterstattung und/oder Werbung kann auf unseren Webseiten, Social-Media-Kanälen, Printmedien, Plakaten, Bewegtbildangeboten und sonstigen Medien erfolgen. Diese Aufnahmen sind mit der bildlichen Darstellung von anwesenden Personen verbunden, wobei die Personen-auswahl mehr oder weniger zufällig erfolgt. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erfolgt die Einwilligung zur zeitlich und räumlich unbegrenzten und unentgeltlichen Veröffentlichung in vorstehender Art und Weise und zwar ohne, dass es einer ausdrücklichen Erklärung des Aufgenommenen bedarf. Bei Aufnahmen, bei denen der Fokus auf einzelnen Personen liegt, haben die Teilnehmer jederzeit das Recht und die Möglichkeit, den Foto- oder Videografen darauf hinzuweisen, dass sie nicht aufgenommen werden wollen. Sollte dies nicht möglich sein, wird die Verwaltung bei entsprechender Nachricht nachträglich die Veröffentlichung einstellen.