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Nachrichten

Öffentliche Ausschreibung

30.09.2023

 

Sitzung des Hauptausschusses und der Gemeindevertretung

29.09.2023

 

Bekanntmachung Einwohnerversammlungen 2023!

28.09.2023

 

Beantragung Briefwahlunterlagen!

26.09.2023

 
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Veranstaltungen

Ausstellung "Bunte Erinnerungen"

02.10.2023 bis 21.11.2023

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Ausstellung "Bunte Erinnerungen"

03.10.2023 bis 21.11.2023

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Ausstellung "Bunte Erinnerungen"

04.10.2023 bis 21.11.2023

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Stellenausschreibung einer/es Erzieherin/Erziehers (m/w/d)
 

Übersicht Beiräte

 

Die Gemeindevertretung hat am in der Hauptsatzung  der Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf vom 25.05.2018 beschlossen, Beiräte zur Vertretung der Interessen bestimmten Gruppen der Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf zu bilden. Auszug aus der Hauptsatzung:

 

"Jeder Beirat besteht aus mindestens drei und bis zu 10 Mitgliedern. Die Mitglieder der Beiräte sollen Vertreter aus örtlich wirkenden Interessengruppen, die dem jeweiligen Aufgabengebiet des Beirates entsprechen, sein. Des Weiteren können Einwohner mit besonderen Erfahrungen, Kenntnissen oder auf Grund besonderen Engagements als Mitglied der Beiräte benannt werden. Gemeindevertreter sind nicht Mitglieder der Beiräte. 

 

Die Mitglieder der Beiräte werden auf Vorschlag des Bürgermeisters, von mindestens einem Zehntel der gesetzlichen Anzahl der Gemeindevertreter oder einer Fraktion durch Beschluss der Gemeindevertretung für die Dauer der Wahlperiode der Gemeindevertretung durch Abstimmung benannt. Vor Ablauf des Zeitraums kann die Benennung auf Vorschlag des Bürgermeisters, von mindestens einem Zehntel der gesetzlichen Anzahl der Gemeindevertreter oder einer Fraktion, auf Vorschlag des Beirates oder auf eigenem Wunsch des Mitglieds durch Beschluss der Gemeindevertretung aufgehoben werden. Der Vorschlag des Beirates zur Aufhebung der Benennung eines Mitglieds muss durch die Mehrheit seiner Mitglieder unterstützt werden.

 

Die Mitglieder der Beiräte wählen mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder in ihrer ersten Sitzung einen Vorsitzenden, einen stellvertretenden Vorsitzenden sowie einen Schriftführer.

 

Die Beiräte geben sich eine Geschäftsordnung und zeigen diese dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung an.

 

Den Vorsitzenden der Beiräte oder einem von ihm beauftragtes Beiratsmitglied ist Gelegenheit zu geben, in den Fachausschüssen und der Gemeindevertretung zu Maßnahmen und Beschlüssen, die Auswirkungen auf ihren Aufgabenbereich haben, Stellung zu nehmen. Die Beiräte können jährlich bis zum 31. März des Folgejahres einen schriftlichen Arbeitsbericht vorlegen, der von der Vorsitzenden der Gemeindevertretung über eine Informationsvorlage der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu geben ist."

 

 

In der Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf gibt es zur Zeit nachfolgend genannte Beiräte:

 

Kinder- und Jugendbeirat Fredersdorf-Vogelsdorf
 
Seniorenbeirat

 

Bürgerbeirat Fredersdorf Nord

 

Bürgerbeirat Vogelsdorf

 

Wirtschaftsbeirat

 

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