Hinweise zur Datenübermittlung und Widerspruchsmöglichkeit

In der Bekanntmachung ist das Widerspruchsrecht der Bürgerinnen und Bürger gegen die Weiterleitung Ihrer Daten nach § 50 Bundesmeldegesetz (BMG) geregelt. 

 

Bekanntmachung Meldedaten

Hinweise zum Widerspruchsrecht