umlage- bzw. beitragsfähiger Aufwand
Zum „beitragsfähigen Aufwand“ zählen alle Kosten, die ursächlich für die Herstellung der jeweiligen Anlage anfallen und für deren Herstellung notwendig sind. Dazu gehören u.a. auch die sogenannten Nebenkosten für die Baugrunduntersuchung, Vermessungsleistungen, Planung und Bauüberwachung.
Von dem beitragsfähigen Aufwand wird durch Abzug des Gemeindeanteils laut Satzung der umlagefähige Aufwand als Anteil der Beitragspflichtigen ermittelt.
So sind im Erschließungsbeitragsrecht laut Satzung der Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf 90 % des beitragsfähigen Aufwandes umlagefähig und werden per Bescheid den Beitragspflichtigen in Rechnung gestellt.