Vollgeschossmaßstab

 

Der Vollgeschossmaßstab stellt im unbeplanten Innenbereich auf die Anzahl der höchstzulässigen Vollgeschosse ab.

Der Vollgeschossmaßstab ist in der Rechtssprechung wegen seiner Durchschaubarkeit und Praktikabilität durchgängig als ein zulässiger und qualifizierter Maßstab anerkannt, der auf Grund seiner Aussagekraft hinsichtlich des wahrscheinlichen Umfangs der Inanspruchnahme der Verkehrsanlage auch geeignet ist, den durch die Herstellung bzw. den Ausbau der Erschließungsanlage erwachsenen besonderen Vorteil zu bemessen.

Die Vollgeschossbestimmung erfolgt in Anwendung des § 2 der zum Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht gültigen Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO).