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Nachrichten
  • Informationen zu den kommenden Sitzungen der Fachausschüsse und der Gemeindevertretung

    17.09.2026

     
  • Standes- und Gewerbeamt nur mit Termin!

    19.08.2026

     
  • Gemeindevertretersitzung im Livestream!

    18.06.2026

     
  • Sammelmobil für Alttextilien kommt

    18.09.2026

     
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Veranstaltungen
  • Veranstaltungen der Volkssolidarität im Monat September

    18.09.2026

    Begegnungsstätte Fredersdorf-Vogelsdorf e.V.
     
  • Trödelmarkt auf dem historischen Gutshof!

    19.09.2026 - 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Gutshof, Ernst-Thälmann-Str. 30

     
  • ENTFÄLLT Bürgersprechstunde der Fraktion CDU & Unabhängige + FDP + KWfFV

    21.09.2026 - 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr

    vorderer Teil Sitzungssaal, Verwaltungsgebäude, Lindenallee 3, 15370 Fredersdorf-Vogelsdorf

     
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Gewerbe, anmelden


Kurzinformationen

Ein Gewerbe ist jede erlaubte, selbständige, nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig, für eine gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird und kein freier Beruf ist.

 

Gewerbemeldung online


Beschreibung

Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde anzeigen.

Anzeigepflichtig sind natürliche Personen (Einzelunternehmen, Personen­gesellschaften) und juristische Personen (z.B. AG, GmbH, Genossenschaft u.a.).

Die Bescheinigung der Anzeige berechtigt nicht zum Beginn des Gewerbebetriebes, wenn dafür noch eine Erlaubnis oder eine Eintragung bei der Handwerkskammer notwendig ist.


Rechtsgrundlagen

§ 14 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 Gewerbeordnung (GewO)

 

Gebühren gemäß Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in Verbindung mit der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAEGebO)


Notwendige Unterlagen

  • ausgefüllter und unterschriebener Vordruck zur Gewerbeanmeldung - GewA 1

  • Personalausweis oder Pass bzw. eine Kopie ist einzureichen, auch für EU-Ausländer

  • Kopie des aktuellen Registerauszuges bei juristischen Personen und Personen­gesellschaften (z.B. Handelsregister, Genossenschafts- oder Vereinsregister) bzw. Kopie des Gesellschafterbeschlusses und der Anmeldung beim Amtsgericht

  • bei Erstattung einer Gewerbeanzeige für eine gegründete, aber noch nicht im Handelsregister eingetragene juristische Person - Kopie des notariell beurkundeten Gründungsvertrages, der Anmeldung beim Amtsgericht und eine formlose Vollmacht der Gründer zur Anmeldung des Gewerbebeginns vor der Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister

  • Bei Erstattung der Gewerbeanzeige durch einen Bevollmächtigten ist der Nachweis seiner Vollmacht erforderlich.

  • Handwerkskarte bei Handwerksbetrieben, Erlaubnisse für erlaubnispflichtige Tätigkeiten

  • Ausländer, mit Ausnahme der EU-/EWR-Ausländer, die in eigener Person im Inland eine gewerbliche Tätigkeit ausüben wollen, bedürfen einer Aufenthaltserlaubnis der dafür zuständigen Ausländerbehörde, nach der ihnen die Ausübung des betreffenden Gewerbes ausländerrechtlich gestattet ist.


Fristen

Die Behörde bescheinigt innerhalb von 3 Tagen den Empfang mangelfreier Anzeigen.

Die tatsächliche Bearbeitungszeit kann sich verzögern, wenn die erforderlichen Unterlagen nicht oder nicht vollständig eingereicht werden.


Gebühren

30,00 Euro - für natürliche Personen
55,00 Euro - für juristische Personen mit einem gesetzl. Vertreter
15,00 Euro - für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter


Ansprechpartner

Frau Mertins
Telefon (033439) 835 422
E-Mail


Formulare

  • pdf Download  Frageboten zur steuerlichen Erfassung
  • pdf Download  Gewerbeanmeldung
  • de/webclient/app/m/12064136 Download  Gewerbeanmeldung online
  • pdf Download  Gewerbeanmeldung weitere Person
  • pdf Download  Info-Schreiben steuerliche Erfassung
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