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Nachrichten

Information der Schiedsstelle

15.11.2023

 

Aktuelles Amtsblatt / Ortsblatt November

23.11.2023

 

Landkreis startet Umfrage zur Ausgestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs

03.11.2023

 

Laubentsorgung im öffentlichen Straßenraum 10/2023-01/2024

24.10.2023

 
[ mehr ]
 
Veranstaltungen

Puppenspiel mit Christian ("DER CHRISTIAN" aus Kikaninchen): "Kasper und die Weihnachtsüberraschung"

06.12.2023 - 16:00 Uhr bis 16:45 Uhr

Gemeindebibliothek Fredersdorf-Vogelsdorf
 
[ mehr ]
 
Brandenburg vernetzt
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Schiedsstelle Fredersdorf-Vogelsdorf

Streitigkeiten außergerichtlich lösen

 

Schiedsstelle informiert über Rechte und Pflichten / Sprechstunde jeden 1. und 3. Montag im Monat im alten Rathaus

 

Die Bürger können zu den jeweiligen Sprechstunden

  • jeden ersten und dritten Montag im Monat von 17.00 bis 18.30 Uhr

 

die Schiedsstelle unter der Rufnummer 033439 / 835 114 erreichen.

 

Die Schiedsstelle ist ein Organ der Rechtspflege. Im Mittelpunkt ihrer Tätigkeit steht die Vermeidung von nachbarschaftlichen Streitigkeiten und die außergerichtliche Streitschlichtung.

 

Die Schiedsstelle informiert bei bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten wie Geldforderungen, Herausgabe von Gegenständen, nachbarrechtlichen Forderungen sowie nicht vermögensrechtlichen Ansprüchen wie die Verletzung der persönlichen Ehre. Zudem berät sie bei Strafsachen wie z. B. Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Beleidigung oder Bedrohung.

Gut informiert können Konflikte untereinander oft selbst gelöst werden und es kann eine einvernehmliche Klärung geben. Wenn das nicht gelingt, kann bei der Schiedsstelle ein Antrag auf die Durchführung eines Schiedsverfahrens gestellt werden. Dieses soll eine Einigung der Parteien durch einen Vergleich erreichen und ein teures und langwieriges Gerichtsverfahren vermeiden.

 

Wird im Schiedsverfahren trotz aller Bemühungen kein Vergleich erzielt, kann der Antragsteller eine sogenannte „Erfolglosigkeitsbescheinigung“ von der Schiedsstelle erhalten. Diese ist, insbesondere im Nachbarrecht, Voraussetzung für eine Klage vor dem Amtsgericht. Eine Klage sollte allerdings nur die allerletzte Lösungsmöglichkeit sein. Beim Gerichtsverfahren gibt es im Regelfall eine Entscheidung mit einem Sieger, was das Verhältnis zwischen den (benachbarten) Streitparteien oft noch mehr belastet.

 

Den Bürgerinnen und Bürgern wird empfohlen, sich im Streitfall rechtzeitig bei der Schiedsstelle über Lösungsmöglichkeiten sowie Rechte und Pflichten zu informieren. Jeden 1. und 3. Montag gibt es von 17:00 bis 18:30 Uhr dazu die Möglichkeit bei der Sprechstunde der Schiedsstelle im „alten Rathaus“ (Raum 102).

 

Ansprechpartner:

Siegfried Plan, Schiedsmann der Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf bzw.

Marlen Lippok-Schopon, stellvertretende Schiedsperson.

 

Bei Rückfragen außerhalb der Sprechstunden erreichen sie die Ansprechpersonen über die Rufnummer 033439 835 900 der Gemeinde.

 

 

 

 

 

 

 

 

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