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Nachrichten

Bau einer Querungsinsel zwischen dem Netto-Markt und der Karl-Marx-Straße Vollsperrung auf der Petershagener Straße

12.06.2025

 

Informationen zum Beginn der Straßenbauarbeiten zum Umbau des Knotenpunktes Ernst-Thälmann-Straße/Fließstraße

28.04.2025

 

Aktuelles Amts- und Ortsblatt Juni 2025

13.06.2025

 

Informationen zu den kommenden Sitzungen der Fachausschüsse und der Gemeindevertretung

10.06.2025

 
[ mehr ]
 
Veranstaltungen

Taubenturmfest

28.06.2025 - 14:00 Uhr

Heimatverein Fredersdorf-Vogelsdorf e.V.
 
[ mehr ]
 
Brandenburg vernetzt
 

Gewerbemeldung online

Gewerbeamt Fredersdorf-Vogelsdorf

 

Sie haben die Möglichkeit Ihre Gewerbemeldung online vorzunehmen. Diese Gewerbemeldung geht direkt in unser Fachverfahren ein. Als Identitätsnachweis ist es aber erforderlich, dass Sie eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses per E-Mail an senden. Weitere erforderliche Unterlagen (für z.B. juristische Personen) sind im Themenbereich „Was erledige ich wo? – "Ordnung und Sicherheit“ ersichtlich, welche auch per E-Mail an uns gesandt werden können.

 

 

 

Einheitlicher Ansprechpartner:

 

Seit Dezember 2009 können sich Unternehmen und Personen, die ein Unternehmen gründen wollen, direkt an den „Einheitlichen Ansprechpartner“ für das Land Brandenburg (EAPBbg) wenden. Als „Dienstleister bieten die Fachkräfte des Einheitlichen Ansprechpartners umfassende Informationen zu den Formalitäten und Anforderungen an.

 

Die Einrichtung des „Einheitlichen Ansprechpartners“ basiert auf der EG-Dienstleistungsrichtlinie und steht europaweit als neuer Unternehmensservice zur Verfügung.

 

Somit haben Sie die Möglichkeit, die Gewerbemeldung auch über das Portal des einheitlichen Ansprechpartners Brandenburg durchzuführen. Als Identitätsnachweis ist es erforderlich, dass Sie eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses und alle erforderlichen Unterlagen hinzufügen. Weitere erforderliche Unterlagen sind im Themenbereich „Was erledige ich wo? – "Ordnung und Sicherheit“ ersichtlich.

 

 

Bearbeitungsfristen:

 

Die Behörde bescheinigt innerhalb von 3 Tagen den Empfang mangelfreier Anzeigen.

Die tatsächliche Bearbeitungszeit kann sich verzögern, wenn die erforderlichen Unterlagen nicht oder nicht vollständig eingereicht werden.

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