Hausnummer
Kurze allgemeine Information:
Die Vergabe der Hausnummer erfolgt gem. § 2 HNVO durch das Bauamt der Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf. Bei der Errichtung von Neubauten oder aufgrund der Änderung von Katasterunterlagen erfolgt die Festsetzung der Hausnummer auf Antrag des Kennzeichnungspflichtigen an das Bauamt. Der Antrag ist schriftlich einzureichen. Die Bezeichnung der Grundstücke nach Nummern und Straßen ist eine ordnungsbehördliche Aufgabe. Sie dient dem Interesse der Allgemeinheit an einer klar erkennbaren Gliederung des Gemeindegebiets und hat ihre Bedeutung für das Einwohnermeldewesen, Polizei, Post sowie der Erreichbarkeit der Anwohner, insbesondere durch Rettungsdienste und damit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit. Für Bereiche des Rettungsdienstes und des Brand- und Katastrophenschutzes ist eine eindeutige Straßennamenzuordnung von großer Bedeutung. Jede verzögerte Hilfeleistung ist mit Gefahren für Eigentum und Leben verbunden.
Gemäß § 126 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 der gemeindlichen Hausnummernverordnung hat der Eigentümer sein Grundstück auf eigene Kosten mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Entsprechend der Gebührenordnung der Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf beträgt die Gebühr für die Vergabe bzw. Zuteilung einer Hausnummer 35 €.
Die Gemeinde informiert das Kataster- und Vermessungsamt sowie das Finanzamt über die Änderung der Hausnummer.
Rechtsgrundlage:
Notwendige Unterlagen zur Beantragung einer Hausnummer:
- Was muss ich bei der Hausnummernvergabe beachten?
-
Lageplan mit Darstellung des Baukörpers und der Lage des Hauptzuganges
Ansprechpartner:
Frau Thiele
Telefon: (033439) 835-322
E- Mail: