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Nachrichten
  • Vorabinformation zur neuen Schulbezirkssatzung der Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf

    02.12.2025

     
  • Laubentsorgung im öffentlichen Straßenraum 10/2025-01/2026

    14.10.2025

     
  • Gemeindevertretersitzung im Livestream!

    22.09.2025

     
  • Information aus der Schiedsstelle!

    08.12.2025

     
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Veranstaltungen
  • Weihnachtssingen auf dem Gutshof

    19.12.2025 - 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr

    Gutshof, Ernst-Thälmann-Str. 30

     
  • Bürgersprechstunde der Fraktion BLG

    05.01.2026 - 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr

    Hinterer Teil des Ratssaals im neuen Rathaus

     
  • Bürgersprechstunde der Fraktion BLG

    19.01.2026 - 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr

    hinterer Teil des Ratssaals im neuen Rathaus

     
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Brandenburg vernetzt

Gaststättengewerbe, vorübergehendes Gaststättengewerbe anzeigen


Kurzinformationen

„Wer anlassbezogen vorübergehend ein Gaststättengewerbe betreiben will, hat dies unter Verwendung des Vordrucks nach dem Muster der Anlage zu diesem Gesetz (Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes - Gagev) zwei Wochen vor Beginn des Betriebes (Posteingang), der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. Die Behörde bescheinigt den Empfang der Anzeige...“


Beschreibung

Seit dem 07.10.2008 gilt das Brandenburgische Gaststättengesetz.

 

Es besteht für das Betreiben eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes eine Anzeigepflicht.

Ein vorübergehender Gaststättenbetrieb aus Anlass einer Veranstaltung muss zwei Wochen vor Beginn (Posteingang) mit dem Formular GAGEV schriftlich angezeigt werden.

 

Eine Gewerbemeldung mit dem Formular GAGEV ist erforderlich, wenn aus besonderem Anlass vorübergehend

  • der Ausschank von alkoholfreien Getränken oder

  • der Ausschank von alkoholfreien und alkoholischen Getränken und/ oder

  • das Verabreichen von Speisen

erfolgen soll.

 

Ausnahmen:

 

  • Gewerbetreibende, die im Besitz einer gültigen, vor dem 07.10.2008 erteilten Gaststättenerlaubnis sind

  • Gewerbetreibende, die nach dem 07.10.2008 einen Gaststättenbetrieb mit Ausschank alkoholischer Getränke angezeigt haben

  • Gewerbetreibende, die im Besitz einer Reisegewerbekarte für eine Reisegaststätte oder Reisegewerbekarte für das Verabreichen von zubereiteten Speisen und/oder den Ausschank von alkoholfreien oder den Ausschank von alkoholfreien und alkoholischen Getränken sind


Rechtsgrundlagen

Brandenburgisches Gaststättengesetz (BbgGastG)

Gewerbeordnung (GewO)

Gebühren gemäß Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in Verbindung mit der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAEGebO)


Notwendige Unterlagen

GAGEV Formular


Gebühren

32,00 Euro - Bescheinigung des Empfangs der Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes


Ansprechpartner

Frau Mertins
Telefon (033439) 835 422
E-Mail


Formulare

  • pdf Download  GAGEV
Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).
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