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  • Sachbearbeitung Einwohnermeldeamt und Bürgerservice (m/w/d)
  • Koordinator Soziales - Transformation und Qualitätsentwicklung (m/w/d)
  • Sachbearbeiter Hochbau und Gebäudemanagement (m/w/d)
  • Fachbereichsleiter und Kämmerer (m/w/d)
  • Sachgebietsleiter (m/w/d) Grün- und Liegenschaftsverwaltung
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Reisegewerbekarte, beantragen


Kurzinformationen

Wer ein Reisegewerbe ausübt, bedarf nach § 55 Abs. 2 GewO der Erlaubnis (Reisegewerbekarte).

 

Abgrenzung:

Bestimmte reisegewerbliche Tätigkeiten sind von der Reisegewerbekartenpflicht ausgenommen. Solche Ausnahmen sind in §§ 55a und 55b GewO geregelt. In § 56 GewO sind solche Tätigkeiten aufgezählt, die im Reisegewerbe nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgeführt werden können.


Beschreibung

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorherige Bestellung (z.B. ohne vorherige Terminverabredung) außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung, oder ohne eine solche zu haben, Waren feilbietet (verkauft) oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistung aufsucht.

 

Die persönlichen Voraussetzungen werden geprüft.

 

Für Gaststättenbetriebe im Reisegewerbe sind gemäß § 2 Abs. 7 S. 1 des Brandenburgischen Gaststättengesetzes (BbgGastG) die Vorschriften des Titels III GewO anzuwenden. Somit ist hierfür eine Reisegewerbekarte erforderlich.


Rechtsgrundlagen

§ 55 Gewerbeordnung (GewO)

 

Gebühren gemäß Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in Verbindung mit der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAEGebO)

 

Verordnung über die Haftpflichtversicherung für Schausteller (Schaustellerhaftpflichtverordnung - SchauHV)


Notwendige Unterlagen

Antrag einer natürlichen Person

  • Antragsformular (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)

  • Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) zur Vorlage bei einer Behörde Belegart "O". Diese Auskünfte sind bei dem für den Wohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und dürfen nicht älter als drei Monate sein.

  • Personalausweis oder Pass sind vorzulegen bzw. ist eine Kopie einzureichen, auch für EU-Ausländer

  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes

  • Gesundheitszeugnis nach §§ 17, 18 Bundesseuchengesetz bzw. die Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (lfSG) (nur bei Feilbieten von Lebensmitteln, außer Obst und Gemüse)

  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes des Wohnsitzes

  • Bescheinigung des zuständigen Amtsgerichtes, dass kein Insolvenzverfahren vorliegt bzw. anhängig ist

  • 2 Passbilder

 

 

Antrag einer juristischen Person (z.B. GmbH, AG)

  • Antragsformular (vollständig ausgefüllt und unterschrieben). Bei juristischen Personen mit mehreren gesetzlichen Vertretern, sind die persönlichen Angaben für die Vertreter auf einem Beiblatt anzugeben.

  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) zur Vorlage bei einer Behörde Belegart "O". (Für jeden Geschäftsführer bzw. alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftervertrag Vertretungsberechtigten) Diese Auskunft ist bei dem zuständigen Gewerbeamt zu beantragen und darf nicht älter als drei Monate sein.

  • Personalausweis oder Pass sind vorzulegen bzw. ist eine Kopie einzureichen, auch für EU-Ausländer

  • Auszug aus dem Vereins- bzw. Handelsregister

  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes

  • Gesundheitszeugnis nach §§ 17, 18 Bundesseuchengesetz bzw. die Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (lfSG) (nur bei Feilbieten von Lebensmitteln, außer Obst und Gemüse)

  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes des Wohnsitzes

  • Bescheinigung des zuständigen Amtsgerichtes, dass kein Insolvenzverfahren vorliegt bzw. anhängig ist

  • 2 Passbilder


Gebühren

unbefristet 45,00 bis 566,00 Euro


Ansprechpartner

Frau Mertins
Telefon (033439) 835 422
E-Mail


Formulare

  • pdf Download  Antrag Reisegewerbekarte
  • pdf Download  Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
  • pdf Download  Gewerbeanmeldung
  • pdf Download  Info-Schreiben steuerlicher Erfassung
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