Eichenprozessionsspinner in der Gemeinde gesichtet
Gemeindeverwaltung warnt vor Gesundheitsbeeinträchtigungen und ruft zur Meldung von Nestern auf
In der Gemeinde werden aktuell vermehrt Nester des Eichenprozessionsspinners festgestellt. Die Gemeindeverwaltung fordert Bürgerinnen und Bürger deshalb zu besonderer Vorsicht vor allem in größeren Grünanlagen, an Spielplätzen, Schulstandorten, Sportanlagen, Friedhöfen oder in Waldgebieten auf. Zudem wird um Unterstützung bei der Feststellung von Nestern aus der Bevölkerung gebeten.
„Der Eichenprozessionsspinner ist vor allem dort zu erwarten, wo viele Eichen stehen. Deshalb kontrollieren wir bekannte Befall-Stellen regelmäßig und veranlassen dort Maßnahmen, wo eine besondere Gefährdung für Menschen besteht“, sagt Sven Gawenda, der in der Gemeindeverwaltung für das Thema „Bäume“ zuständig ist.
Die Raupen des Eichenprozessionsspinners entwickeln ab dem Frühjahr feine Brennhaare. Diese sind mikroskopisch klein, mit bloßem Auge nicht zu erkennen und können durch den Wind verbreitet werden. Sie enthalten ein Nesselgift, das bei Kontakt gesundheitliche Beschwerden auslösen kann. Dazu zählen Hautreizungen, Juckreiz, Augenreizungen sowie Beschwerden der Atemwege. Auch alte Nester können problematisch bleiben, da die Brennhaare dort über längere Zeit aktiv sein können. „Wichtig ist: Nicht die Raupe selbst muss berührt werden, damit Beschwerden entstehen können. Auch die Brennhaare aus Nestern oder Gespinsten können ausreichen – gerade, wenn sie durch Wind aufgewirbelt werden“, erklärt Gawenda. „Deshalb gilt grundsätzlich: Abstand halten und Nester keinesfalls berühren.“ Längere Aufenthalte in unmittelbar betroffenen Bereichen sollten vermieden werden. Eltern sollten besonders auf Kinder achten, auch Haustiere sollten von befallenen Bereichen ferngehalten werden. Nach einem möglichen Kontakt mit Brennhaaren empfiehlt die Gemeindeverwaltung, die Kleidung zu wechseln und bei mindestens 60 Grad Celsius zu waschen. Haut und Haare sollten gründlich gereinigt, betroffene Hautpartien mit Wasser abgespült und die Augen ausgespült werden. Bei stärkeren Beschwerden sollte ärztlicher Rat eingeholt werden.
Die Gemeindeverwaltung beauftragt die Entfernung von Nestern an Bäumen im öffentlichen Straßenland und auf gemeindeeigenen Grundstücken. Dazu zählen Schulen, Spielplätze, Sportplätze und Haltestellen. Dabei ist die Verwaltung auf die Mithilfe der Einwohner der Gemeinde angewiesen: „Wir können nicht jedes Nest sofort entdecken und auch nicht jeden Befall im gesamten Gemeindegebiet gleichzeitig beseitigen“, sagt Sven Gawenda. „Umso wichtiger ist es, dass Bürgerinnen und Bürger aufmerksam sind und Verdachtsfälle auf öffentlichen Flächen möglichst genau melden.“ Hilfreich sind dabei eine möglichst genaue Ortsangabe, idealerweise eine Adresse, sowie – sofern vorhanden – die entsprechende Baumnummer. Meldungen sind über das Portal MAERKER Brandenburg unter https://maerker.brandenburg.de/maerker/de/#/kommune/fredersdorf-vogelsdorf/ oder per E-Mail unter oder die Telefonnummer 033439 -835 466 an das Ordnungsamt möglich.
Befinden sich Nester des Eichenprozessionsspinners auf einem Privatgrundstück, ist der jeweilige Grundstückseigentümer verantwortlich. Nester sollten keinesfalls selbst entfernt, abgestoßen oder abgeflammt werden, um nicht durch die entstehende Thermik die Brandhaare unkontrolliert in der Luft zu verteilen. Stattdessen ist eine entsprechend ausgerüstete Fachfirma zur Schädlingsbekämpfung einzubeziehen, die die Gespinste bzw. Raupen absaugt und fachgerecht entsorgt.
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