Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl 2025!
Ab sofort können die Briefwahlunterlagen beantragt werden.
Die Versendung der vollständigen Briefwahlunterlagen mit dem Wahlschein und dem Stimmzettel kann allerdings erst erfolgen, wenn die Wahlvorschläge mit den Parteien und Kandidaten von den Landeswahlausschüssen endgültig zugelassen worden sind (gem. § 28 Abs. 1 BWO). Die Stimmzettel werden sofort nach Zulassung der Wahlvorschläge von der Bundesdruckerei hergestellt. Wir erwarten den Eingang der Stimmzettel in der Woche vom 03. bis 07.02.2025 und können dann die Briefwahlunterlagen vervollständigen und an die Antragsteller per Post verschicken.
Bis Sonntag den 23. Februar 2025 um 18:00 Uhr können noch Briefwahlunterlagen in der Gemeindeverwaltung abgegeben werden.
Diese sind in den grauen Hausbriefkasten am neuen Verwaltungsgebäude einzuwerfen und nicht in den gelben Postbriefkasten am historischen Rathaus.
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