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Nachrichten
  • Informationen zu den kommenden Sitzungen der Fachausschüsse und der Gemeindevertretung

    17.09.2026

     
  • Standes- und Gewerbeamt nur mit Termin!

    19.08.2026

     
  • Gemeindevertretersitzung im Livestream!

    18.06.2026

     
  • Sammelmobil für Alttextilien kommt

    18.09.2026

     
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Veranstaltungen
  • Veranstaltungen der Volkssolidarität im Monat September

    18.09.2026

    Begegnungsstätte Fredersdorf-Vogelsdorf e.V.
     
  • Trödelmarkt auf dem historischen Gutshof!

    19.09.2026 - 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Gutshof, Ernst-Thälmann-Str. 30

     
  • ENTFÄLLT Bürgersprechstunde der Fraktion CDU & Unabhängige + FDP + KWfFV

    21.09.2026 - 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr

    vorderer Teil Sitzungssaal, Verwaltungsgebäude, Lindenallee 3, 15370 Fredersdorf-Vogelsdorf

     
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Ratenzahlung/Stundung, Vollstreckung

 

Nicht jeder hat das Geld, das für den Straßenbau in Form eines Beitrages erhoben wird, sofort und in voller Höhe zur Hand.

Es besteht die Möglichkeit, unter Umständen und im Einzelfall Stundung mit Ratenzahlung (vor Ablauf der Zahlungsfrist) oder eine Ratenzahlung (nach Ablauf der Zahlungsfrist) bei der Gemeinde zu beantragen. Die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse setzt dies jedoch voraus.

Es wird empfohlen, vor Inanspruchnahme der Stundungsmöglichkeit auch anderweitige Finanzierungsmöglichkeiten (z.B. Hausbank) zu prüfen, da diese oft günstigere Konditionen anbieten können.

Im Falle der gewünschten Inanspruchnahme sollte rechtzeitig (spätestens mit Erhalt des Beitragsbescheides) der Kontakt mit den zuständigen Mitarbeitern (siehe unten) aufgenommen und eine Vereinbarung geschlossen werden. Stundungsanträge müssen spätestens mit Ablauf der Zahlungsfrist gestellt sein. 

Wird dies versäumt, wird i.d.R. 1 Monat nach Ablauf der Frist die 1. Mahnung verschickt. Es fallen dabei Mahngebühren und Säumniszuschläge an, die vom Säumigen getragen werden müssen. Wird auch auf die Mahnung nicht reagiert, beginnt nach Ablauf einer weiteren Frist der Vorgang der Vollstreckung. 

Ansprechpartner für diese Vorgänge sind Herr Kowal und Frau Gast vom Fachbereich I der Gemeindeverwaltung. 

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